Gütesiegel „staatlich geprüft“ für reglementierte Gewerbe
Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe. Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis. Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen. Die Meisterprüfung hat einen sehr hohen Stellenwert: sie ist gleichwertig dem Bachelorabschluss und schafft u.U. die Zulassung zu…