Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)

In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG)[1] Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG)[2] oder Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, HG)[3] angeboten. Dabei gibt es zwei wesentliche Formate: die Masterlehrgänge der Weiterbildung und akademische Expertenlehrgänge Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung…

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Vorbemerkungen: die Promotionen erfolgen durch die UNIBIT , die Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologie, Sofia es sind viele interessante Themen (ausgenommen Jus und Medizin) möglich, da bei speziellen Themen auch Professoren anderer Universitäten hinzu gezogen werden können (das sieht das bulgarische Studienrecht so vor) und auch Teil der Kommissionen bilden die UNIBIT hat in Wien die…

Berufsrechtliche Bewertung eines österreichischen Mastergrades in der Weiterbildung

Grundlage für die folgenden Ausführungen sind studien- und berufsrechtliche Bestimmungen sowie Ausführungen des Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung (nun Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) vom 27. 12. 2012 auf Grundlage eines Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227: Grundsätzliches: Mastergrade in der Weiterbildung („Master of “, Master in “) werden nach Abschluss…

Zur berufsrechtlichen Abgrenzung „Beratung“ und „Mediation“ – und zur Frage: dürfen Unternehmensberater Wirtschaftsmediation anbieten?

Weil ich die berufsrechtliche Abgrenzung „Beratung“ und „Mediation“ gelegentlich gefragt werde – auch, ob Unternehmensberater Wirtschaftsmediation anbieten dürfen (kurze Antwort: Ja!) – einige Zeilen: Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) regelt im § 1. eindeutig: Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator)…

Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…

Wie nutze ich meinen MBA der Weiterbildung beruflich?

Immer wieder werde ich gefragt, was kann ich denn nach meinem MBA-Abschluss beruflich machen? Da gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt: man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden, durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung…

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind steuerlich abzugsfähig

Österreich: Steuerlich abzugsfähige Werbungskosten werden im § 16 EStG 1988 geregelt, Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dabei in der Ziffer 10[1] Lehrgangs- und Studiengebühren sind als Aus- und Fortbildungs-maßnahmen steuerlich abzugsfähig und habe mich daher in meinem Blog immer wieder einmal damit beschäftigt: Lehrgangsgebühr für einen MBA-Lehrgang steuerlich absetzbar (Werbungskosten) Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…