MediatorIn in Österreich – auch mit MBA – verkürzte Ausbildung für viele Berufe

In Österreich dürfen Mediatorinnen/Mediatoren selbständig arbeiten, wenn sie nach einer entsprechenden Ausbildung in die Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (BMfJ) eingetragen sind:  http://www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home Voraussetzungen für die Eintragung: Antrag an das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7, 1070 Wien Mindestalter 28 Jahre fachliche Qualifikation Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro;…

20 Jahre MBA in Österreich – über 200 Angebote derzeit!

Mit In-Kraft-Treten des Universitätsstudien-Gesetzes (UniStG) am 1. August 1997 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, an Absolventen von Universitätslehrgängen und Lehrgängen universitären Charakters den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen[1] und 1998 die ersten AbsolventInnen graduiert. MBA-Studien werden seit dieser Zeit nun auch von österreichischen öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, aber auch…

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur: Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit…

Akademische Fernlehre – der USP der ASAS

ASAS ist ein – wenn nicht der – Fernlehranbieter in Österreich. Die Programme können neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig absolviert werden. Die Studiengebühren sind preislich fair. ASAS ermöglicht akademische Experten- und Masterprogramme[1], aber auch einzelne Kurse. Alle Programme eignen sich für die Bildungskarenz[2] und die Bildungsteilzeit. Die Lehrgangsgebühren können auch in Raten bezahlt…

In die Bildungskarenz mit einem Kontaktstudium

ASAS-Kontaktstudien[1] in Kooperation mit der Allensbach University (Konstanz)[2] Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz! Bildungskarenz[3] Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch. Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn…

Gesetzliche Unfallversicherung bei Praktikum oder Volontariat

Wer zahlt die Unfallversicherung(sbeiträge) bei einem Praktikum? Unbestritten ist, dass PraktikantInnen unfallversichert sein müssen. Doch wer zahlt die dafür nötige Prämie? Wichtig ist, dass die Praktikanten kein Entgelt (auch keine Sachleistungen) bekommen, sonst entsteht der Versicherungsschutz durch das Entgelt (Arbeitnehmer) und selbst bei geringfügigem Einkommen wäre die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber zu bezahlen. Handelt es…

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com/ Vorbemerkung: zeit- und ortsunabhängiges Fernstudium preislich fair über einen modernen Fernlehrcampus http://demo.asasonline.com/student/43bd814d in Kooperation mit in- und ausländischen Hochschulen   Eigene Angebote: http://asasonline.com/weiterbildung/fernstudium-programm.html Zertifikatskurse Jeweils eine in sich geschlossene Lehrveranstaltung im Ausmaß von 150 Stunden Kontaktzeit und Selbststudium (abgefilmte Lehrinhalte, Texte) Zertifikatslehrgänge Fünf zusammengehörige Zertifikatskurse (ein Semester Mindeststudiendauer)…

Gewerbliche Masseure und Heilmasseure erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen zur Berufsreifeprüfung

Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (Berufsreifeprüfungsgesetz – BRPG) regelt eindeutig: § 1. (1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben: – Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994,…

Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO

Die Vereinsbehörde hat den Verein „Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO“ zur Aufnahme der Vereinstätigkeit eingeladen. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Aus- und Weiterbildung der österreichischen Immobilienwirtschaft. Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und…