Die Studiengebühren für den MBA sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar
Die Studiengebühren und weitere Aufwendungen für einen Lehrgang der Weiterbildung sind steuerlich absetzbar. Erlass des BMF, GZ 07 0104/5-IV/7/02 vom 20.12.2002: Rz 361 „Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit, sind auch Aufwendungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen und für Fachhochschulen abzugsfähig. Gleiches gilt, wenn der Besuch einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule…