Berufsreifeprüfung – eine Novellierung der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung sollte die Lehrgänge der Weiterbildung berücksichtigen
Die Berufsreifeprüfung umfasst gem. § 3 (1) Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (Berufsreifeprüfungsgesetz – BRPG) folgende Teilprüfungen: 1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben; 2. Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik): eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit…