Österreich: neue Ausbildungsordnungen für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie)
Ab dem 1.2.2024 gelten für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie) neue Ausbildungsordnungen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verlängerung der Lehrzeit von bisher zwei Jahren auf drei Jahre. Kosmetik (Kosmetologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 389/2023 Fußpflege (Podologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 388/2023 Massage: Diese Ausbildungsordnung wurde 2020 auf drei Jahre verlängert. Gültige Ausbildungsordnungen für Lehrlinge,…