Eine Kooperation der Allensbach Hochschule Konstanz mit der Vitalakademie ermöglicht es künftig Lehrgangsteilnehmer*innen ein Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) in Präsenz oder als Fernstudium zu absolvieren.
In Präsenz wird das Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) durch die Vitalakademie angeboten, als Fernstudium über learn@home als Kombination aus dem Lehrgang Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/-in und dem Lehrgang Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule).
Detaillierte Informationen erhalten Sie auch direkt bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Neuerungen durch das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz:
Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz legt Qualifikationen für Berufszugehörigkeit fest; also unter welchen Voraussetzungen man sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen darf.
Das Gesetz stellt darüber hinaus die offiziellen Berufsbezeichnungen unter Schutz.
Das bedeutet: Wer sich als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagogin bzw. -pädagoge bezeichnet, ohne die Voraussetzung zu erfüllen, dem drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.
Rund 43.000 Menschen in Österreich sind beruflich als Sozialarbeiter:innen bzw. Sozialpädagog:innen tätig.
Ausbildungserfordernisse für „akademische Sozialarbeiter:innen„, „akademische Sozialpädagog:innen“ und „Diplom-Sozialpädagog:innen„: um künftig die Berufsbezeichnung „akademische Sozialarbeiter:innen”, „akademische Sozialpädagog:innen” und “Diplom-Sozialpädagog:innen” führen zu dürfen, wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, ein Bachelor- bzw. Masterstudium oder ein Diplomlehrgang zur Sozialpädagogik benötigt.
Auch Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung an den Sozialakademien etc. dürfen sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen.
Geschützte Berufsbezeichnungen – Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz
Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
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