Einem österreichischen Meister steht – so er denn keine Matura hat – für ein nachfolgendes Studium nur der mit 01. 10. 2021 neu geschaffenen „Bachelor Professional“ (BPr) offen, den man nach einem außerordentlichen Studium abschließen kann.
Dieser neue österreichische akademische Grad lautet aber genau wie die im Januar 2020 geschaffene deutsche Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“, eine Ergänzung zum Meistertitel.
Der neue akademische Grad aus Österreich ist daher unglücklich gewählt und auch verwechslungsfähig.
Schade um diese an sich gute Idee auch in Österreich Berufspraktikern den Zugang zum Hochschulstudium zu eröffnen.
Siehe dazu auch:
- Der „Bachelor Professional“ in Deutschland ein Fortbildungsabschluss, in Österreich ein akademischer Grad
- Weitere Fragen zum Bachelor Professional in Österreich und Deutschland
Deutschland ist auch, was den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte eröffnet, weiter als Österreich.
Eine berufliche Qualifikation wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.
Diese Möglichkeit trägt zudem der Einstufung der Meisterprüfung auf dem EQR-Niveau 6 (diese wurde sowohl in Deutschland als auch in Österreich bereits vorgenommen) deutlich besser Rechnung als der neue österreichische Bildungspfad.
Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.
Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene Werkmeisterausbildung u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien, in Österreich leider nicht!
Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.
Die Allensbach Hochschule bietet ein Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 11 aktuellen Schwerpunkten an.
Darunter auch einen Schwerpunkt „KMU- und Handwerksmanagement“.
Ein/ österreichische/r Meister/in, die/der überlegt in einem außerordentlichen Studium einen „Bachelor Professional“ (BPr) zu absolvieren, sollte sich dieses Angebot eines ordentlichen Bachelorstudiums (B.A.) zumindest einmal ansehen.
Für die Interessierten noch eine kurze Zusammenschau der Regelungen der Befähigungsprüfung in Österreich:
Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht.
In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.
Prüfungsordnungen für Handwerke und reglementierte Gewerbe
Die Gestaltung der Prüfungsordnungen für Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe obliegt den jeweiligen Fachorganisationen der WKÖ. Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.
Meisterprüfung
Allgemeines
Die Meisterprüfung wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer durchgeführt. Sie besteht aus fünf Teilen („Modulen“). Die Reihenfolge kann frei gewählt werden.
Für jedes positiv abgeschlossene Modul wird ein Modulzeugnis ausgestellt. Wurden alle Modulprüfungen positiv absolviert, stellt die Meisterprüfungsstelle ein Gesamtzeugnis aus, verbunden mit der Berechtigung zur Bezeichnung als „Meisterin“/“Meister“ des jeweiligen Handwerks. Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“;“Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen und in öffentliche Urkunden eintragen zu lassen. Wird ein Gegenstand negativ bewertet, muss nur dieser wiederholt werden.
Meisterinnen/Meister können ihre Betriebsstätte als „Meisterbetrieb“ bezeichnen und im Geschäftsverkehr das Gütesiegel für Meisterbetriebe verwenden.
Aufbau bzw. Module der Meisterprüfung
Modul 1: Projektorientierte fachliche praktische Prüfung, bestehend aus Teil A und Teil B
- Teil A: Nachweis der handwerklich-fachlichen Fertigkeiten auf Lehrabschlussniveau (entfällt, wenn eine Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde)
- Teil B: Beweis der für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die organisatorischen, planerischen, technischen und ausführenden Fertigkeiten
Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung, bestehend aus Teil A und Teil B
- Teil A: Beweis der Professionalität im fachorientierten Bereich anhand eines berufstypischen Beispiels (entfällt, wenn eine Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde)
- Teil B: Präsentation der Fertigkeiten im Management, im Qualitätsmanagement und allenfalls im Sicherheitsmanagement
Modul 3: Fachlich-theoretische schriftliche Prüfung, mindestens fünfstündig
- Beweis der fachkundlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Kenntnisse auf fachlich höherem Niveau
Modul 4: Ausbilderprüfung
Die Ausbilderprüfung entfällt, wenn
- eine gleichzuhaltende Prüfung erfolgreich abgelegt wurde oder
- der Ausbilderkurs oder eine dem Ausbilderkurs gleichzusetzende Ausbildung abgeschlossen wurde oder
- wenn eine Übergangsbestimmung im Gesetz das vorsieht.
Modul 5: Unternehmerprüfung
- Die Unternehmerprüfung kann durch verschiedene Ausbildungen/abgelegte Prüfungen ersetzt werden (z.B. HAK, HTL, Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf, Handelsschule)
Zusatzprüfung für ein verbundenes Handwerk
Hat jemand eine Meisterprüfung in vollem Umfang erbracht, kann sie/er den Befähigungsnachweis für ein mit diesem Handwerk verbundenes Handwerk durch eine Zusatzprüfung erbringen. Diese Zusatzprüfung gilt dann als Meisterprüfung für das verbundene Handwerk.
Bei der Zusatzprüfung werden die für das verbundene Handwerk charakteristischen handwerklichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Erfahrungen geprüft, die im Rahmen der Meisterprüfung nicht berücksichtigt wurden.
Die Meisterprüfung ist im Nationalen Qualifikationsrahmen auf dem Qualifikationsniveau 6 eingeordnet.
Befähigungsprüfung
Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien
Mit der Meisterprüfung studieren:
10 gute Gründe für eine Werkmeisterausbildung in Österreich
Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!
Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01.10.2021