eine Lehrgangsteilnehmerin frägt mich heute:
„Ich bin durch eine Ausbildung bei der Vitalakademie als Resilienztrainerin auf Sie aufmerksam geworden.
Es gibt dort einen Beitrag von Ihnen zum Thema freies Gewerbe.
Nun, ich habe mich bei der WKO in Sachen Selbstständigkeit bezüglich Cranio Sacrale und eben Resilienztraining erkundigt. Dort wurde mir mehrmals deutlich gemacht dass Resilienztraining keinesfalls im Freien Gewerbe auszuüben erlaubt wäre. Diese Tätigkeit fällt ins LSB Gewerbe, so die WKO. Ich habe durchaus auf Ihre Beiträge und auch die Vitalakademie hingewiesen die die Ausbildung sehr wohl für das freie Gewerbe quasi anbietet. Leider erfolglos. Haben Sie einen Rat für mich?“
Meine Antwort:
herzlichen Dank für Ihr Mail.
Ihren Wunsch nach selbständiger Berufsausübung müssen wir in Ihrem Falle zweiteilen.
Sie können einmal Energetik als freies Gewerbe anmelden und als Humanenergetikerin dann im Rahmen des freien Gewerbes Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit
- mittels der Methode von Dr. Bach,
- mittels Biofeedback oder Bioresonanz,
- mittels Auswahl von Farben,
- mittels Auswahl von Düften,
- mittels Auswahl von Lichtquellen,
- mittels Auswahl von Aromastoffen,
- mittels Auswahl von Edelsteinen,
- mittels Auswahl von Musik,
- unter Anwendung kinesiologischer Methoden,
- mittels Interpretation der Aura,
- mittels Magnetfeldanwendung,
- durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen,
- mittels Cranio Sacral Balancing,
- durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik,
- mittels Numerologie,
- durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien
anbieten.
Das Berufsbild der Humanenergetik finden Sie hier.
Zum zweiten können Sie als Resilienztrainerin arbeiten, allerdings nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
Das Resilienztraining können Sie – das stimmt – eben nicht als freies Gewerbe anbieten.
Warum?
Das Training, also das Anbieten von Unterricht, Seminare, Vorträgen, Workshops unterliegt nicht der Gewerbeordnung!
Sie können mit Ihrer Ausbildung auch nicht das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben.
Aber Sie können als neue Selbständige tätig werden.
Resilienztraining, Burnout-Prophylaxetraining, Achtsamkeitstraining …. kann selbständig ausgeübt werden!
„Selbständige Trainer/innen“ d.h. die Durchführung von
- Unterricht,
- Seminaren,
- Vorträgen,
- Workshops,
- Lehrveranstaltungen und dergleichen
unterliegen nicht der Gewerbeordnung und es ist dabei unerheblich, ob die Zielgruppe
- Kinder oder
- Erwachsene sind oder
- eine Gruppe von Personen oder
- ein Einzelner unterrichtet wird.
Ich habe berufsrechtliche Informationen dazu zusammengefasst, die Sie hier lesen können.
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- Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe
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- Österreich – Berufsrecht: selbständige Tätigkeit als Trainer/in für Resilienz, Mentales, Burnout-Prophylaxe ..
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- Gewerberechtliches zum“selbständigen Trainer“
- Die selbständige Tätigkeit „Fitness- und Gesundheitstraining“
Fragen zum Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)