Österreich: Energiekostenzuschuss nun auch für NPOs und Neue Selbstständige

Neue Selbstständige[1] sollen auf Initiative der Koalitionsparteien einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 € erhalten. Dazu soll das Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe auch auf den Personenkreis der Neuen Selbstständigen übertragen werden. Im Wirtschaftsausschuss sprachen sich dafür mehrheitlich ÖVP, FPÖ und Grüne aus. Außerdem sieht ein neues, kurzfristig im Ausschuss von den Koalitionsparteien vorgelegtes Gesetz einen…

Österreich: Selbstständigkeit – Cranio Sacrale und Resilienztraining?

eine Lehrgangsteilnehmerin frägt mich heute: „Ich bin durch eine Ausbildung bei der Vitalakademie als Resilienztrainerin auf Sie aufmerksam geworden. Es gibt dort einen Beitrag von Ihnen zum Thema freies Gewerbe. Nun, ich habe mich bei der WKO in Sachen Selbstständigkeit bezüglich Cranio Sacrale und eben Resilienztraining erkundigt. Dort wurde mir mehrmals deutlich gemacht dass Resilienztraining…

Österreich – Berufsrecht: selbständige Tätigkeit als Trainer/in für Resilienz, Mentales, Burnout-Prophylaxe ….

Ich werde heute gefragt: Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen? Antwort: Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art: – Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder – ohne Gewerbeschein als neue…

Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…

Mentaltraining – Berufsrechtliches

Die Berufsausübung als Mentaltrainer/-in[1] kann selbständig (es gibt keinen eigenen Gewerbeschein als „Mentaltrainer/-in“, daher überwiegend als Neue/r Selbständige/r) oder unselbständig erfolgen, die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit fällt dabei auf Grund der Besonderheiten der Branche oft besonders schwer. Unselbständige Tätigkeit bedeutet ein ASVG-pflichtversichertes Dienstverhältnis, eine „Trainertätigkeit“ im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit unterliegt dem GSVG.[2] Abgrenzungskriterium…

Fitnesstrainer: Berufsrechtliches

Fitnesstrainer üben einen gesundheitsbezogenen – allenfalls (gewerblichen)[1] – Beruf aus – meist arbeiten sie als Neue Selbständige – und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens – von Geist und Körper das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. Die Berufsausübung kann selbständig…

Die selbstständige Tätigkeit „Fitness- und Gesundheitstraining“

  Heute erreichte mich folgende Frage: „Ich interessiere mich für die im Betreff erwähnte Ausbildung. Ein wenig unklar ist mir dabei leider der Tätigkeitsumfang der mir durch diese Ausbildung im Zuge einer Selbständigkeit ermöglicht wird. Ihr habt angeführt, dass die Wissensvermittlung in Form der Unterrichtstätigkeit  in der Gewerbeordnung ausgenommen wird und außerdem noch das Gewerbe…

Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an: „Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“ Dazu meine Antwort: Wir müssen unterscheiden zwischen dem – Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem – freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden…

Was macht eigentlich ein Stresscoach?

Ein „Stresscoach“ ist Experte/in in den Bereichen Stressmanagement, Stressbewältigung, Resilienz, Burnout-Prävention und Gesundheitsförderung. Eine Bezeichnung der Tätigkeit durch den/die Ausübenden ist marketingmäßig zulässig, aber für die gewerberechtliche Beurteilung irrelevant: – Training, – Coaching, – Consulting, – Counselling, – Wellness-Coach, – Methodennamen (z.B. Feng Shui usw) sind gewerberechtlich danach zu beurteilen, welche konkreten Tätigkeiten damit angeboten…

Arbeit als Gesundheitstrainer/Gesundheitstrainerin

die Frage einer Kursteilnehmerin: „Ich möchte in zwei Wochen zum erstmals als Gesundheitstrainer arbeiten, was muss ich beachten?“ Antwort: Wichtig ist die Vorfrage, ob Sie als Arbeitnehmerin (auch: Dienstnehmerin) im Sinne des Arbeitsvertragsrechts also auf Grund eines Arbeitsvertrages[1] tätig sein und damit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gegenüber zur Arbeitsleistung verpflichtet sein wollen, oder die…