Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- auch eine laufende Fortbildungsverpflichtung.
Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.
Aus-, Fort- und Weiterbildung ist dabei Arbeitszeit!
Auch den Heilmasseur*innen trägt das Gesetz die Fortbildung als Berufspflicht auf.
Dazu erreichen mich immer wieder Fragen – auch diese Woche:
Frage:
Ich habe die Ausbildung als Heilmasseurin 2020 abgeschlossen und Sie haben unsere Gruppe in der Einheit „Recht“ unterrichtet. Bei mir ist nun die Frage nach der Fortbildungspflicht aufgekommen, ich habe dazu auch einen Blogbeitrag von Ihnen gelesen – die Regel mit 40 Stunden in 5 Jahren ist mir klar.
Für mich stellt sich nun die Frage, welche Regelungen es für die Inhalte der Fortbildung gibt? Würde in meinem Fall zum Beispiel auch ein Erste Hilfe Grundkurs als Fortbildung für Heilmasseur:innen zählen?
Antwort:
Gemäß MMHmG – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – § 2 Allgemeine Berufspflichten – Abs. 2. – haben sich Heilmasseur*innen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Ein Erste Hilfe Grundkurs z.B. fällt damit nicht unter die gesetzlich geforderte Fortbildung.
Es muss sich um eine fachspezifische Fortbildung handeln.
Diese kann in Kursen, Seminaren oder Workshops, die aktuelle Themen der Heilmassage und verwandter Disziplinen behandeln, erfolgen.
Sie können solche Fortbildungen an Bildungseinrichtungen absolvieren aber auch selbst organisieren – zum Beispiel mit anderen Heilmasseur*innen einen dokumentierten Austausch zu neuesten Technologien und neuen Trends in der Massagetherapie pflegen.
Spannend sicher dabei z.B. das Thema Heilmassage im Digitalen Zeitalter:
Es ist jedenfalls wichtig, alle absolvierten Fortbildungen sorgfältig zu dokumentieren.
Diese Dokumentation umfasst Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und detaillierte Aufzeichnungen über Inhalt und Umfang der Fortbildungen.
Eine solche Dokumentation ist nicht nur für den eigenen Nachweis wichtig, sondern ist auch bei eventuellen Überprüfungen durch Behörden erforderlich.
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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
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