Am 1. Juli 2022 wurde die vierte FlexLEX-Gesetzessammlung aus der gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement und dem Facultas-Verlag veröffentlicht.
Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang. Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches. Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:
- Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
- Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
- Sanierungs- und Insolvenzberatung.
- Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmensberater/in Wirtschaftsmediation anbieten:
- Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
- Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
- Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
- Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
- Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
- Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
- Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
- Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
- Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Hinweis: Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung. Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral. Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein.
Die vorliegende Gesetzessammlung untergliedert sich wie folgt:
- Links zu und ausgewählte Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union
- Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich
- Sonstige mit der Wirtschaftsmediation korrespondierende Materien
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, zu berufsrechtlichen Themen …….. bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien
Wirtschaftsmediation ein zweites Standbein für Unternehmensberater