Der Absolventenverband der HAKeins – HAK/HAS Wels greift die Idee eines Titels „Ökonom/in“ (Oec., Oek.) für HAK-Absolvent*innen auf:
Das Ingenieurgesetzes 2017 (IngG[1]) sieht für HTL-Absolvent*innen (auch vergleichbarer Qualifikationen) nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie Umfang, Ausmaß, Zeitpunkt und Art der nötigen Praxis) die Möglichkeit vor, die auf Level 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR)[2] angesiedelte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) in der abgekürzten Form „Ing.“ in öffentliche Urkunden eintragen lassen.
Der Bildungsabschluss, der in den allermeisten Fällen zur Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) führt, ist die erfolgreich absolvierte Reife- und Diplomprüfung einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt (HTL) bzw. einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HLFS).
Diese Reifeprüfung ist dem NQR-Niveau V zugeordnet.
Dem NQR-Niveau V werden in Österreich allerdings 12 Qualifikationen zugeordnet die an sich die Reifeprüfung an einer BHS (berufsbildenden höheren Schule) darstellen – natürlich auch die Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie.
Leider wird in Österreich im IngG nur Maturanten und Maturantinnen einer HTL mit entsprechender Berufspraxis die Möglichkeit einer Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) und deren Eintragung in der abgekürzten Form „Ing.“ in öffentliche Urkunden eröffnet.
Maturanten und Maturantinnen einer anderen Form der BHS (z.B. Handelsakademie, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) wird eine solche Möglichkeit nicht geboten.
Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Mein Vorschlag, der Idee des Ingenieurgesetzes 2017 folgend, sollen ähnliche Qualifikationsbezeichnungen für BHS-Absolventinnen vorgesehen werden.
Wie der Ing. die Vorstufe zum Dipl.Ing. darstellt, so könnte ein eintragungsfähiger Titel Ökonom/Ökonomin „Oec.“ für Absolventinnen einer Handelsakademie oder Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (der Dipl.Oec. wurde/wird in Deutschland und anderen Ländern als akademischer Grad verliehen) und z.B. Pädagoge/Pädagogin „Päd.“ für Absolventinnen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik geschaffen werden.
Was meinen Sie dazu?
Diskussionsbeiträge oder Vorschläge bitte einfach mit Mail an martin.stieger@liwest.at
[1] Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017