Österreich: Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/in für landwirtschaftliche Meister*innen und Absolvent*innen der höheren land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Österreich: Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf. Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Regelung wurden bereits mehr als 10.000 Ingenieur*innen zertifiziert. Neben der in meinem Blog bereits beschriebenen Möglichkeit für Absolvent*innen bestimmter Meister- und Befähigungsprüfungen möchte ich heute auf die Möglichkeit näher eingehen, die sich dadurch auch für die…

Die HTL führt zum Titel „Ing.“ – die HAK aber nicht zum entsprechenden Qualifikationsnachweis „Oec.“ oder „Oek.“

Der Absolventenverband der HAKeins – HAK/HAS Wels greift die Idee eines Titels „Ökonom/in“ (Oec., Oek.) für HAK-Absolvent*innen auf: Das Ingenieurgesetzes 2017 (IngG[1]) sieht für HTL-Absolvent*innen (auch vergleichbarer Qualifikationen) nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie Umfang, Ausmaß, Zeitpunkt und Art der nötigen Praxis) die Möglichkeit vor, die auf Level 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR)[2] angesiedelte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) in der…

Österreich: schon 10.000 neue Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß Ingenieurgesetz 2017

In Österreich regelt das Ingenieurgesetz 2017 die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin, eine in öffentliche Urkunden eintragbare Qualifikationsbezeichnung auf dem NQR-Niveau VI. Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 bestimmt dazu im § 10: Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß diesem Bundesgesetz sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen…

Österreich: Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ für landwirtschaftliche/r Meister/in

Am 28. 12. 2021 ordnete die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) als weitere Qualifikation aus dem formalen Bildungsbereich der/die landwirtschaftliche/r Meister/in im Verbund dem NQR-Niveau VI zu. Mit dieser Zuordnung eröffnen sich neue Möglichkeiten für weiterführende Studien aber auch – unter gewissen Voraussetzungen – die Möglichkeit die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu beantragen. Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und…

Österreich: Der Titel „Meister/-in“ ist nun eintragungsfähig – wäre „Bachelor Professional“ nicht besser? Was ist mit den weiteren reglementierten Gewerben, den Werkmeistern, den Dipl. Rechtspflegern, ……?

Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt. Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt. Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach…