Wer die Jahresrückblicke 2021 mit all den Naturkatastrophen sieht und lesen muss, dass diese – so eine Studie der britischen Hilfsorganisation Christian Aid – im Jahr 2021 Schäden in Höhe von mindestens 150 Milliarden Euro verursachten, kann nur für dringend nötige Maßnahmen im Kleinen wie im Großen plädieren und muss seinen eigenen Beitrag dazu leisten:
- Reduktion der Treibhausgas-Emissionen,
- Schaffung eines Klima-Fonds, in den reiche Länder einzahlen und aus dessen Mitteln von Katastrophen betroffenen Menschen in ärmeren Ländern geholfen werden kann,
- Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien,
- Klimaschutz durch uns alle im Alltag
- ……
Unsere Umwelt braucht dringend unseren tagtäglichen Beitrag, darüber hinaus aber auch ihren Anwalt!
Es gibt dieses Um- und Weiterdenken – und damit zumindest einen Lichtblick – auch in rechtlicher Hinsicht schon seit Jahrzehnten!
So ist das Jahr 2022 ist in dreifacher Hinsicht ein besonderes Jahr für die österreichische Institution „Umweltanwaltschaft“.
Zum ersten wird das Buch „Should Trees Have Standing?” von Christopher D. Stone – also die Frage, ob die Natur Parteistellung in Verfahren (wie Menschen oder Unternehmen) haben kann – 50 Jahre alt.
Zum zweiten feierte die erste Naturschutzanwaltschaft in Österreich ihr vierzigjähriges Jubiläum. Der Vorarlberger „Landschaftsschutzanwalt“ wurde schon 1982 eingerichtet.
Zum dritten verfügen 20 Jahre nach der Beschlussfassung im Burgenland (Juli 2002) eine Umweltanwaltschaft einzurichten alle neun österreichischen Bundesländer über Organe, die speziell zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes eingerichtet sind und diese im Wege der Parteistellung in Verwaltungsverfahren geltend machen (können).
Das 1972 veröffentlichte Werk Stones löste eine weltweite Debatte über die grundlegende Natur von Rechtsansprüchen aus, die bis zum Obersten Gerichtshof der USA reichte.
50 Jahre danach sind der Klimawandel, der Schutz der Regenwälder und der Ozeane aktueller denn je.
In fast allen Rechtssystemen wird die Natur, also Wälder, Berge, Flüsse, ….. als Eigentum behandelt, im Gegensatz zur Rechtspersönlichkeit, die Menschen und Unternehmen verliehen wird.
Doch das notwendige Umdenken hat – langsam aber sicher – eingesetzt, im Jahr 2018, hat beispielsweise der Oberste Gerichtshof von Kolumbien den Teil des Amazonas-Regenwaldes in Kolumbien als „Rechtssubjekt“ anerkannt.
Von einem ähnlichen Schritt in Brasilien wird man hoffentlich träumen dürfen.
Ja, wir können von Erfolgen für den Klimaschutz träumen, müssen darüber hinaus aber auch unsere eigenen Beiträge leisten.
Wie? Das diskutieren wir u.a. in der kommenden Lehrveranstaltung Unternehmensethik an der Allensbach Hochschule und haben uns als Hochschule selbst schon dezidiert international anerkannten Nachhaltigkeitszielen unterworfen und uns dabei der vollständigen Nutzung von Ökostrom verschrieben.
Darüber hinaus unterstützt die Allensbach Hochschule das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt bei Lehr- und Forschungstätigkeiten.
Tragen wir bitte im Jahr 2022 – 50 Jahre nach dem wichtigen Buch: Should Trees Have Standing? – alle ein wenig mehr zum nötigen Klima- und Umweltschutz bei.
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)