Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/in:
Am 14. März 1917 wurde per kaiserlicher Verordnung die Berechtigung zur Führung der (rechtlich geschützten) Standesbezeichnung “Ingenieur” festgelegt.
Berechtigt zur Führung waren Absolventen der sogenannten 2. Staatsprüfung an den Hochschulen, die von einer gemischten Kommission aus Professoren und staatlichen Prüfern abgenommen wurde, aber auch Absolventen von Baufachschulen und bestimmter höherer Gewerbeschulen.
In Österreich wurde als allererste Zuordnung zum NQR, also zum europäischen Qualifikationsrahmen, die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin gemäß Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) vorgenommen und dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.
Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) in ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen und gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat.
Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllt und das Fachgespräch gemäß den §§ 5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.
Zertifizierungsstellen gemäß Ingenieurgesetz 2017
Zertifizierungsstellen für technische und gewerbliche Fachrichtungen:
Zertifizierungsstelle und -verfahren für land- und forstwirtschaftliche Fachrichtungen:
- Der/die Bundesminister/in für Land- und Forstwirtschaft – das Verfahren wird unter Einbeziehung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt.
Die nach einem erfolgreichen Zertifizierungsverfahren ausgestellte Urkunde trägt immer auch die Unterschrift des/der jeweiligen Bundesministers/Bundesministerin für Wirtschaft in Österreich.
Interessensvertretung:
VÖI Verband Österreichischer Ingenieure
Auch ein/e Nicht-HTL-Absolvent/in kann den Ingenieur-Titel beantragen.
Dafür notwendig sind ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie eine mindestens sechsjährige anrechenbare berufliche Praxis:
Die Voraussetzungen und Ihr Weg zur Ingenieur-Zertifizierung
Um das Zertifizierungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufspraxis erfüllen. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen zur Ingenieur-Zertifizierung vor der Antragstellung. Sollten Sie noch Fragen haben – gerne beraten wir Sie persönlich auf Ihrem Weg zum Ing.!
Voraussetzungen im Detail
- Mit einer HTL-Reife- und Diplomprüfung können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
- Mit einem technischen Studium können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
- Mit einem 5-jährigen ausländischen Schulabschluss, der einem HTL-Abschluss gleichwertig ist, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben. Unter www.asbb.at können Sie kostenlos überprüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss einem HTL-Abschluss entspricht.
Anm: Sollte Ihr ausländischer Schulabschluss unter www.asbb.at als inhaltlich vergleichbar mit dem Schultyp der HTL bewertet werden, jedoch weniger als 5 Schuljahre umfassen, sind ggfs. Externistenprüfungen für die Anrechenbarkeit zur Ingenieur-Zertifizierung erforderlich. - Mit dem Abschluss bestimmter technischer Meister- und Befähigungsprüfungen können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
- Mit dem Abschluss einer Werkmeisterschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
- Mit dem Abschluss einer Bauhandwerkerschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
- Mit dem Abschluss einer technischen Fachschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
- Mit einem technischen Lehrabschluss können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
- Mit weiteren höheren technischen Bildungsabschlüssen ggfs. in Kombination mit Ergänzungsprüfungen, die als fachlich gleichwertig mit einer HTL bewertet werden, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
*Anmerkung: Dieser Nachweis muss die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache umfassen und z. B. in Form der Berufsreifeprüfung (BRP), sonstigen Matura, Studienberechtigungsprüfung etc. erbracht werden. Der Nachweis muss erst zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die geforderte 6-jährige Praxistätigkeit beginnt daher unmittelbar nach dem fachlichen Ausbildungsabschluss zu zählen.
Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“
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Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Ingenieur Ing nach Meisterprüfung:
Mit der Meisterprüfung studieren:
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