Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:
„Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.
Voraussetzung dafür ist, dass die Allensbach Hochschule Konstanz
- die Teilnahmebestätigung und
- das Zertifikat/Zeugnis stellt.
Lehrgänge, die nur mit einer Teilnahmebestätigung enden, sind gemäß den Richtlinien nicht förderbar.“
Damit sind die Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gemäß den Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar!
Das Bildungskonto das Landes Oberösterreich:
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung
Hier die kurze Übersicht der Änderungen für die Förderperiode 2023 – 2026:
- Hauptwohnsitz OÖ mind. 6 Monate vor Kursstart
- Anhebung der Höchstgrenzen:
- 30 % von 2.000 auf 2.200 Euro
- 60 % von 2.400 auf 2.700 Euro für Bildungsmaßnahmen
- berufliche Umsetzung innerhalb von 1 Jahr nach Abschluss, Antrag 6 Monate nach pos. Absolvierung
- zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen für Personen mit akad. Abschluss und bei Ein-Pers.- und Kleinunternehmer von 2.700,- auf 3.000,– Euro erhöht
- Weitere Infos finden Sie hier!
Das Formular zum download
Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmer/innen
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
- Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Wer wird nicht gefördert?
- Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
- Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
- Energetische Aus- und Weiterbildungen
- Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
- Esoterische Aus- und Weiterbildungen
- Kurskosten unter 100 Euro
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.
Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
Wie wird gefördert?
- Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
- Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.
Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für
- OÖ. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen),
- OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
- OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
- OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
- OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
- Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
- Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
- Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
- Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
- Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.
Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de
AH/VIS-Kontaktstudium:
Management und Marketing – Kontaktstudium: