Mit einem abgeschlossenen Regelstudium auf der Stufe 2 von Bologna = Niveau VII des EQR/DQR/NQR ist in der Regel die Promotionsreife verbunden (auch wenn die allermeisten deutschen Universitäten zudem noch eine gute Abschlussnote, meist 2,5, verlangen).
Doch auch mit einem Staatsexamen hat man Zugang zu einem Promotionsverfahren.
Folgende Staatsexamen berechtigen zur Promotion:
- Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
- Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
- Lehrämter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (9 Sem.)
- Lehrämter der Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (9 Sem.)
- Sonderpädagogische Lehrämter (8–9 Sem.)
- Rechtswissenschaften (9 Sem.)
- Medizin (13 Sem.)
- Zahnmedizin (11 Sem.)
- Veterinärmedizin (11 Sem.)
- Pharmazie (8(–9) Sem.)
- Lebensmittelchemie ((8–)9 Sem.)
Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Promotion in Fernlehre:
Dr. – PhD – DBA – PhDr.:
Promotion im Fernstudium: