Ich habe über Lehrgänge der Weiterbildung begründete Berufsrechte in Österreich schon geschrieben, aber weil ich jüngst wieder einmal gefragt wurde:
Mit einem MBA-Abschluss – auch nach einem Lehrgang der Weiterbildung – ist die Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gegeben.
Reglementierte Gewerbe in Österreich sind Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern.
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 94/2003 regelt in den Zugangsvoraussetzungen (§ 1) u.a.
- Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
- Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
- a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
- b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..
Die Gewerbeanmeldung erfolgt also mittels MBA-Urkunde und dem Nachweis der einjährigen fachlichen Tätigkeit.
Fachlich einschlägig wird im Abs 2 geregelt:
Unter fachlich einschlägiger Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere Tätigkeiten
- im Gewerbe der Unternehmensberatung,
- in der Leitung von Unternehmen,
- im leitenden Management oder
- als Wirtschaftstreuhänder,
die die umfassende Analyse von Organisationen oder ihres Umfeldes, die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren allfällige Umsetzung durch Beratung und Intervention sowie die Steuerung von Beratungs- und Kommunikationsprozessen innerhalb von Organisationen und gegenüber dem Markt zum Gegenstand haben, zu verstehen.
Siehe dazu auch:
- Österreich: Mastergrade in der Weiterbildung (MBA, MSc, MA, …)
- Berufsrechtliche Bewertung eines österreichischen Mastergrades in der Weiterbildung
- Wie nutze ich meinen MBA der Weiterbildung beruflich?
- Gütesiegel „staatlich geprüft“ für reglementierte Gewerbe
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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger