Schon im Juli 2021 hatten die für die Pflege in Österreich maßgebenden Organisationen
- Lebenswelt Heim – Bundesverband
- Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)
- AK Wien – Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik
- ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe
- Gesundheitsgewerkschaft (GÖD)
- Sozialwirtschaft Österreich
- Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen
- Caritas Österreich
- Diakonie Österreich
- Hilfswerk Österreich
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Volkshilfe Österreich
einen offenen Brief an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zur dringend notwendigen Pflegereform gerichtet.
Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, weist dazu auf die dringendsten Herausforderungen in der Pflege hin: „Bis 2030 braucht es zusätzlich mindestens 75.000 Mitarbeiter*innen, die Pandemie hat die ohnehin herausfordernde Situation der pflegenden Angehörigen zusätzlich verschärft und das Pflegegeldsystem entspricht aus mehreren Gründen nicht dem, was es tatsächlich braucht.“
Doch auch das Pflegegeld muss reformiert werden.
Ein von der Caritas beim Pflegerecht- und Pflegegeld-Experten Prof. Dr. Martin Greifeneder (Richter des LG Wels) in Auftrag gegebenes Gutachten ortet Schwächen im geltenden Pflegegeld-Regime:
- bei der Pflegegeldeinstufung wird zu wenig Rücksicht auf kognitive Defizite – wie beispielsweise Demenz – genommen. Der Erschwerniszuschlag, der für Menschen mit einer schweren kognitiven oder psychischen Erkrankung angerechnet wird, bildet meist nicht den tatsächlichen Mehraufwand ab, der beispielsweise durch eine demenzielle Erkrankung besteht.
- Es wird bei der Einstufung das Hauptaugenmerk auf jene Fähigkeiten und Ressourcen gelegt, die nicht mehr vorhanden sind. Hingegen spielen Fähigkeiten, die durch eine aktivierende Pflege erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden, keine Rolle.
- Auch aktivierende, wiederherstellende Pflege-Tätigkeiten sollten beim Pflegegeld berücksichtigt und entsprechend gefördert werden.
Die notwendigen Reformen aus Sicht der Caritas:
- Weg von einer pauschalen, defizitorientierten Bedarfseinschätzung, hin zu einer individuellen, multiprofessionellen.
- Der Erschwerniszuschlag muss von derzeit 25 Stunden auf 45 pro Monat erhöht werden, um insbesondere demenzielle Erkrankungen besser zu berücksichtigen.
- Es braucht eine Verbesserung der Gutachtensqualität inklusive einer guten Einbeziehung der Pflegenden und Angehörigen und einer umfassenden Ausbildung für Gutachter*innen.
- Pflegetätigkeiten, die das Ziel verfolgen, die Fähigkeiten von Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen beim Pflegegeld Berücksichtigung finden.
Das Gutachten zum Download (1 MB)