Das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung ermöglicht es, neue berufspraktische Abschlüsse in Österreich zu entwickeln. Diese reagieren auf konkreten Bedarf am Arbeitsmarkt, können berufsbegleitend erworben werden und ermöglichen so Fach- und Führungskarrieren.
Deutschland hatte im Berufsbildungsgesetz (BBiG) – § 53 – bereits mit 01. 01. 2020 vorgelegt und drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung geschaffen:
- erste Fortbildungsstufe: Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist (NQR-Niveau V)
- zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (NQR-Niveau VI)
- dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (NQR-Niveau VII)
Österreich ist diesen Bezeichnungen – warum eigentlich? – nicht gefolgt und hat eigene geschaffen (siehe weiter unten)
Warum braucht es die HBB?
Die WKO dazu:
- Derzeit denken viele Österreicher:innen bei höherer/tertiärer Bildung ausschließlich an akademische Qualifikationen. Wichtige berufspraktische Abschlüsse wie Meister:in, Befähigte:r oder Ingenieur:in werden nicht als gleichwertig wahrgenommen.
- In vielen Fachbereichen gibt es keine Meister- oder Befähigungsprüfung. Somit fehlen Qualifikationen für hochkompetente Fachkräfte, die sich im Betrieb weiterentwickeln wollen.
- Durch die Möglichkeit zur Höherqualifikation können besonders weiterbildungs- und leistungsbereite Mitarbeiter:innen leichter im Betrieb gehalten werden.
- Österreichische Unternehmen haben Nachteile bei internationalen Ausschreibungen, die offiziell nachweisbare, höhere Qualifikationsniveaus von beteiligten Mitarbeiter:innen einfordern.
- Mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel steigt der Bedarf an beruflicher Höherqualifikation.
Die WKO nennet mögliche Beispiele für künftige HBB-Qualifikationen?
Handel
- Höhere Berufsqualifikation (HBQ) als Filial- bzw. Regionalleitung (aufbauend auf Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau) – NQR 5
Handwerk und Gewerbe
- Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Technische Projektleitung bzw. Servicetechnik im Bereich Heizungstechnik – NQR 5
- Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Energieeffizienztechnik, aufbauend auf unterschiedliche Lehrberufe, z.B. Rauchfangkehrer:in – NQR 5
Umwelt- und Klimatechnologie
- Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Dachdeckerei/Fassadenbau mit Spezialisierung Photovoltaik/ Solarthermie – NQR 5
Industrie und Herstellung von Waren
- Duale Akademie Professional – Automatisierungstechnik-Mechatronik – NQR 5
Wie trägt die HBB zur Aufwertung der Lehre bei?
- Österreichs System der dualen Ausbildung ist international als Erfolgsmodell hoch angesehen und wird vielfach kopiert.
- Im Inland selbst wird die Lehre derzeit allerdings noch zu selten als Einstieg in Fach- und Führungskarrieren gesehen.
- Mit der HBB werden – an die Lehrabschlussprüfung anschließend – durchgängige Karrierewege möglich, die zu anerkannten höheren Bildungsabschlüssen führen.
- Dadurch erfährt die Lehrlingsausbildung größere gesellschaftliche Anerkennung.
Welche Abschlussbezeichnungen werden mit der HBB möglich?
Für Abschlüsse der Höheren Beruflichen Bildung sind folgende Stufenbezeichnungen geplant:
- auf NQR-Niveau 5: Höhere Berufsqualifikation (HBQ) – englisch: Extended Professional Qualification
- auf NQR-Niveau 6: Fachdiplom (FD) – englisch: Professional Certificate
- auf NQR-Niveau 7: Höheres Fachdiplom (HFD) – englisch: Advanced Professional Certificate
§ 5 (1) Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz):
Die Qualifikation entspricht den Deskriptoren mit Bezug zu folgenden Qualifikationsniveaus: | Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation) | Englische Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation) |
NQR 5 | Höhere Berufsqualifikation (HBQ) | Extended Professional Qualification |
NQR 6 | Fachdiplom (FD) | Professional Certificate |
NQR 7 | Höheres Fachdiplom (HFD) | Advanced Professional Certificate |
(2) Personen, die im Rahmen eines Validierungs- oder Prüfungsverfahrens eine Qualifikation gemäß diesem Bundesgesetz erworben haben, sind berechtigt, die entsprechende Abschlussbezeichnung im privaten und geschäftlichen Verkehr zu führen.
Das HBB-Gesetz normiert dadurch auch einen Bezeichnungsvorbehalt:
Strafbestimmungen:
§ 17. (1) Wer vorsätzlich eine Abschlussbezeichnung gemäß § 5 oder eine den Abschlussbezeichnungen ähnliche Bezeichnung unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen ist.
(2) Unberechtigt ist die Verleihung oder Führung insbesondere dann, wenn die Abschlussbezeichnung oder die ähnliche Bezeichnung nicht von einer zuständigen gemäß § 12 ermächtigten Validierungs- und Prüfungsstelle stammt.
Wann gibt es die ersten HBB-Qualifikationen?
Das Gesetz ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss erfolgt: Es werden von mehreren Branchen bereits Qualifikationen vorbereitet, die in der Folge beim Wirtschaftsministerium eingereicht und voraussichtlich ab Anfang 2025 angeboten werden können. Bis HBB-Qualifikationen in größerer Zahl vorliegen, wird es allerdings etwas dauern.
Wie verändert sich Österreichs Bildungslandschaft durch die HBB?
Das HBB-Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, an der Harmonisierung zwischen Ausbildungs- und Berufsrecht muss allerdings weitergearbeitet werden.
VIS Vienna International Studies sieht sich jedenfalls darin bestärkt, alle Bemühungen von Studieninteressierten mit Bildungsreserven zu unterstützen, damit diese
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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
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