Österreich:
In Österreich wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der akademischen Weiterbildung (01. 10. 2021) als Abschluss eines (außerordentlichen) Bachelorstudiums der akademische Grad Bachelor Professional (BPr) neu eingeführt.
Der österreichische akademische Grad Bachelor Professional (BPr) kann von den Hochschulen, (von privaten und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und privaten Hochschulen) nach einem außerordentlichen Studium nur in einer erweiterten Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung erfolgen.
Also z.B. durch die Donauuniversität Krems und dem WIFI oder einer FH und dem BFI.
Für den Besuch von solchen Hochschullehrgängen (außerordentlichen Studien) haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrgangs vom Rektorat festzusetzen.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden.
Ich habe darüber in meinem Blog schon mehrfach berichtet und dazu auch dem Online-Magazin von Wüstenrot ein Interview gegeben:
- Österreich: die akademische Weiterbildung wurde völlig neu geordnet
- Dr. Praktiker – Reform der hochschulischen Weiterbildung
- Österreich: die völlige Neuordnung der akademischen Weiterbildung (außerordentliche Studien) eröffnen neue Bildungspfade
Der nach diesen (an sich zu begrüßenden) Studien verliehen akademische Grad Bachelor Professional (BPr) ist leider unglücklich gewählt, weil der Bachelor Professional in Deutschland als Fortbildungsabschluss bereits gut eingeführt ist.
Deutschland:
In Deutschland ist der Bachelor Professional in … ein Fortbildungsabschluss und befindet sich auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen-Qualifikationsrahmens (DQR).
Als Bachelor Professional können unter anderem geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen bezeichnet werden.
Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt im § 53 die Berufliche Fortbildung und hier im § 53c den Bachelor Professional:
(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.
(2) In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 200 Stunden betragen.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:
1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
2. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.
(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Bachelor Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.
Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien
Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01.10.2021