Der „Bachelor Professional“ in Deutschland ein Fortbildungsabschluss, in Österreich ein akademischer Grad

Österreich: In Österreich wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der akademischen Weiterbildung (01. 10. 2021) als Abschluss eines (außerordentlichen) Bachelorstudiums der akademische Grad Bachelor Professional (BPr) neu eingeführt. Der österreichische akademische Grad Bachelor Professional (BPr) kann von den Hochschulen, (von privaten und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und privaten Hochschulen) nach einem außerordentlichen Studium nur in einer erweiterten Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung erfolgen. Also…

Baden-Württemberg: rund elf Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Bild © picture alliance / dpa | Daniel Bockwoldt Das Wirtschaftsministerium fördert im Jahr 2022 überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge mit rund elf Millionen Euro. Damit sichert das Land nachhaltig Fachkräfte. Viele baden-württembergische Unternehmen haben einen großen Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften und an Auszubildenden: „Ausbilden heißt, nachhaltig  Fachkräfte sichern. Durch die überbetrieblichen Lehrgänge stärken wir auch die Ausbildungsbereitschaft…

Österreich: Mit dem Lehrberufspaket 2/2021 wurden 7 Lehrberufe neu geregelt und 2 Lehrberufe außer Kraft gesetzt

Das Lehrberufspaket 2/2021 trat mit 1. August 2021 in Kraft und bringt neue Beurufsbilder: Betonfertigteiltechnik (bisher Betonfertigungstechnik) Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen, insbesondere Basiskompetenz Betontechnologie, Grundkompetenzen wie Schalungstechnologie, Beton- und Betonfertigteilherstellung, Qualitätssicherung im Verlauf des gesamten Herstellungsprozesses, Kommunikation mit Arbeitsvorbereitung sowie Arbeiten mit digitalen Anwendungen und digitale Kommunikation (Zeichnungen, Anwendungen). Chocolatier/Chocolatière (bisher Bonbon- und Konfektmacher/in) Die neue Ausbildung berücksichtigt…

Österreich: Der Titel „Meister/-in“ ist nun eintragungsfähig – wäre „Bachelor Professional“ nicht besser? Was ist mit den weiteren reglementierten Gewerben, den Werkmeistern, den Dipl. Rechtspflegern, ……?

Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt. Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt. Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach…