Eine der größten Reformen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch nach der grundlegenden Schuldrechtsmodernisierung vor rund 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit speziellen Regeln für digitale Produkte zum 1.1.2022 eingeführt. Dabei hat er zwei Bereiche neu geregelt. Zum einem gibt es nun für Verbraucherverträge über digitale Produkte Sonderregelungen in §§ 327 ff. BGB, zum anderen hat der Gesetzgeber das Mängelgewährleistungsrecht im wirtschaftlich wichtigsten Vertragstyp, dem Kaufvertrag, neu geregelt und fit für digitale Produkte gemacht.
Von Prof. Dr. Patrick Rösler, Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule
Verbraucherverträge über digitale Produkte
Die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) hat zu den Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte in §§ 327 ff. BGB geführt. Diese gelten seit 1.1.2022 und ergänzen die existieren den Vertragstypen des BGB.
Die Normen befassen sich mit einer dahin völlig neuen Materie, der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte (Beispiele: Computerprogramme, Audiodateien, Videospiele) und digitale Dienstleistungen (Beispiele: Cloud-Computing, Streamingdienste). Diese gelten nur im Verhältnis zu Verbrauchern.
Das neue Recht definiert den Mangelbegriff für die Gewährleistung durch subjektive und objektive Anforderungen sowie Integrationsanforderungen. Bemerkenswert ist die Aktualisierungspflicht des Unternehmers: Demnach hat der Unternehmer funktionserhaltende Aktualisierungen und Sicherheitsupdates bereitzustellen. Und dies über einen „maßgeblichen Zeitraum“, der als unbestimmter Rechtsbegriff also vor allem von den Gerichten noch ausgefüllt werden muss. Für die Beurteilung, wie lange dieser Zeitraum dauert, wird auf Kriterien wie Kaufpreis, Werbeaussagen, Materialien etc. abgestellt. Bei Abo-Verpflichtungen läuft der Zeitraum auf jeden Fall so lange, wie das Abo läuft.
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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)