Prof. Rösler: atypische Kreditsicherheiten – Sicherheitenwert im Bankgeschäft

Atypische Kreditsicherheiten oder Ersatzsicherheiten werden auch als unechte Sicherheiten oder flapsig als „letter to have a warm feeling“ bezeichnet. Dies liegt daran, dass es sich meist – aber nicht immer – um bloße Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers handelt. Der Kreditnehmer ist ohnehin bereits verpflichtet, die Kreditvaluta nebst Zinsen zurückzuzahlen. Wenn er sich daran nicht hält, ist die Frage berechtigt, ob er sich an…

Prof. Rösler: Stichtag 1. Januar 2022 – Das BGB wird für digitale Produkte fit gemacht!

Eine der größten Reformen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch nach der grundlegenden Schuldrechtsmodernisierung vor rund 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit speziellen Regeln für digitale Produkte zum 1.1.2022 eingeführt. Dabei hat er zwei Bereiche neu geregelt. Zum einem gibt es nun für Verbraucherverträge über digitale Produkte Sonderregelungen in §§ 327 ff. BGB, zum anderen hat…