Der „Lehrgang universitären Charakters“ (LuC) – akademische Weiterbildung bis 2012

Die Lehrgänge universitären Charakters (LuC’s) konnten auf Grund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz[1] – UniStG bis zum 31. 12. 2012[2] als Lehrgänge der Weiterbildung von außeruniversitären wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Die Lehrgänge universitären Charakters (LuC’s) liefen österreichweit mit 31. 12. 2012 aus, weil das UniStG durch das UG ersetzt wurde, und das Universitätsgesetz keine Lehrgänge universitären Charakters mehr kannte. Die…

Mit einem österreichischen Mastergrad der Weiterbildung promovieren?

Diese Möglichkeit gab es in Österreich bis Ende 2012: „Die Universitätslehrgänge bzw. Lehrgänge zur Weiterbildung fallen unter die gleichwertigen Studien, die zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigen können; diese Gleichwertigkeit ist von der betreffenden Universität im Einzelfall zur prüfen.“ (BMWF, Mastergrade der Weiterbildung) Mit der Erläuterung Weiterbildung 2013 vom 27. 12. 2012 reagierte das österreichische Wissenschaftsministerium allerdings auf ein Erkenntnis des VwGH (Zahl…

Probleme für AbsolventInnen aus FH-Lehrgängen zur Weiterbildung müssen endlich durch klare Formulierungen im UG 2002 und den Gewerbezugangsverordnungen gelöst werden

Jüngst wurde ich wieder einmal um Hilfe gebeten weil eine Universität bei der Anrechnung erbrachter Studienleistungen aus einem Lehrgang universitären Charakters in völliger Unkenntnis der Sach- und Rechtslage  Probleme machte. Leider kann das AbsolventInnen aus einem FH-Lehrgang zur Weiterbildung auch passieren, der § 78 Universitätsgesetz 2002 – UG – neu – ist mehr als nur unglücklich formuliert: Anerkennung von Prüfungen § 78. (1) Auf Antrag…

Zur Anrechnung positiv beurteilter Prüfungen von außerordentlich Studierenden in Regelstudien:

Gefragt zur Möglichkeit von Anerkennungen bzw. Anrechnungen aus einem Lehrgang universitären Charakters führe ich gerne aus: Natürlich sind positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben anerkennbar bzw. anrechenbar. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002. Der § 78 (8) UG neu bestimmt:…

Rund 30.000 Absolventen/Absolventinnen in den österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung haben keine eigene Interessenvertretung!?

An Österreichs Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden in einer Vielzahl interessanter Lehrgänge der Weiterbildung tausende Absolventen und Absolventinnen auf akademischen Niveau mit hoher Praxisrelevanz für Aufgaben in der Privatwirtschaft aus- und weitergebildet. In den Masterlehrgängen werden akademische Mastergrade verliehen, in den Expertenlehrgängen (mindestens 60 ECTS)  akademische Experten und Expertinnen graduiert. Die Hochschulen laden…

Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)

In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG)[1] Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG)[2] oder Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, HG)[3] angeboten. Dabei gibt es zwei wesentliche Formate: die Masterlehrgänge der Weiterbildung und akademische Expertenlehrgänge Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung…

Der VOEWA – die Interessenvertretung für AbsolventInnen wirtschaftlicher Lehrgänge der Weiterbildung (MBA)

Kurzinfo: Der VÖWA – Verband der Wirtschaftsakademiker Österreichs – unterhält eine eigene Akademie – und versteht sich auch als die Interessenvertretung der AbsolventInnen von Masterlehrgängen in der Weiterbildung. Mehr zum VÖWA: Der VÖWA – Verband Österreichischer Wirtschaftsakademiker – versteht sich als bundesweite, offene und überparteiliche Plattform der Kommunikation mit dem Ziel, eine Stätte der Begegnung…

Österreich: (akademische) Lehrgänge in der Weiterbildung

Das Beitragsbild liefert das BMBWF bzw. unidata – Zahlen und Fakten auf Knopfdruck – hier finden Sie viele gut aufbereitete Daten zum Hochschulstudium in Österreich. Akademische Experten- und Mastergrade in Lehrgängen der Weiterbildung Grundsätzliches: Akademische Expertentitel (z.B. „akademischer Betriebsorganisator“, „akademische Immobilienmanagerin“, „akademischer Verwaltungsmanager“, „akademischer Finanz- und Vermögensberater“, ….) und Mastergrade (“Master of Public Administration”, “Master…

Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?

Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung: Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des…

Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung: mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht). Auch in Österreich sieht man das…