Der/die Ingenieur/in, der/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in sind einem Bachelor gleichwertig und können direkt in Masterlehrgänge der Weiterbildung einsteigen.
„Diplom-HTL-Ingenieur“ (abgek.: Dipl.-HTL-Ing.):
Die Bezeichnungen Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) wurde – mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen in Österreich – als staatliche Bezeichnung übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Möglichkeit der Nachqualifizierung zu bieten.
Bereits im Jahr 1994 wurde das Gesetz derart befristet, dass die Bezeichnung nur dann verliehen werden kann, wenn die Verleihung vor dem 1. Jänner 2007 beantragt wird und alle Prüfungen bis zum 31. Dezember 2008 abgelegt werden.
Die Verleihung der Bezeichnung oblag dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium bzw. dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, jeweils in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium und dem Unterrichtsministerium.
Es handelt sich hierbei um keinen akademischen Grad!
„Ingenieur/in“
In meinem Blog habe ich mich schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob HTL-Ingenieure nach der Änderung im IngG 2017 nun Bachelor sind:
Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten.
Mit den neuen Bestimmungen wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt.
Die bisherigen Grundvoraussetzungen
- HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und
- drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis
bleiben gleich.
Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich.
Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird. Die Qualifikation „Ingenieur/in“ ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.
Der im Jahre 2016 gesetzlich eingerichtete Nationale Qualifikationsrahmen baut auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf und fördert die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit von Qualifikationen.
Die berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ ist seit 2017 also dem akademischen Grad Bachelor gleichwertig.
Gleichwertigkeit bedeutet aber nicht Gleichartigkeit!
Die Gleichwertigkeit der berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.
Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.
Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.
Direkte Zulassung in Masterlehrgängen der Weiterbildung:
Ein Zugang zu Masterlehrgängen der Weiterbildung ist für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in – weil in Österreich auf NQR-Niveau VI (6) – direkt und ohne vorangegangenes Bachelorstudium möglich.
Solche Masterlehrgänge finden sich für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in z.B. hier: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html
Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“ gemäß IngG 2017
Die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist in den Richtlinien gemäß § 7 IngG 2017, bestehend aus je einer Broschüre für die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie für die Fachexpertinnen und Fachexperten, welche die Fachgespräche durchführen, geregelt.
In jedem Bundesland stehen Zertifizierungsstellen zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ zur Verfügung.
Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:
Sie haben Fragen zum Qualifikationsregister, zum NQR oder zu Weiterbildungs-möglichkeiten für Ingenieure? … dann schreiben Sie mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com
ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik
Web: http://www.allensbach-hochschule.de
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.
Sie finden hier z.B.
- ECTS,
- USP,
- DB,
- Gesundheit,
- den homo oeconomicus,
- Preiselastizität,
- Venture Capital,
- Factoring,
- die Balanced Scorecard,
- die BCG-Matrix,
- Rückstellungen und Rücklagen,
- die SWOT-Analyse,
- die Prinzipal-Agent-Theorie,
- den Cashflow,
- Politik
- weitere 20 Filme …….….
ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.
- Der Alleinvermittlungsauftrag
- Der Hypothekarkredit
- Die Grundsäulen des MRG: Preisschutz und Kündigungsschutz
- Die Nebenkosten beim Immobilienkauf
- Rechte und Pflichten des Mieters
- Rechte und Pflichten eines Vermieters
- Wann darf enteignet werden?
- Was ist ein Immobilientreuhänder?
- Was ist meine Liegenschaft wert?
- Wie berechnet man die Nutzfläche?
- …………….
Ingenieur (Ing.) nach Meisterprüfung
https://www.youtube.com/watch?v=Q5bcMuutswI&t=3s
Der Dipl-HTL-Ing. ist nicht mit Stufe 6 des NQR-Rahmens gleichzusetzen, denn dieser Titel wurde bis heute gar nicht in den NQR eingestuft. Er ist offenbar weniger wert, obgleich höherer Zugangsvoraussetzungen (!), als der nunmehrige Ing.
die Nichteinstufung bislang bedeutet nicht, dass der Dipl-HTL-Ing. weniger Wert ist, sein Wert wurde einfach noch nicht festgestellt