Abgrenzung der Gesundheitsberufe von den gesundheitsbezogenen (gewerblichen) Berufen
Es gibt in Österreich die Trennung in – Gesundheitsberufe und in – Gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe Das Berufsvorbehaltgesetz regelt, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen bestimmter Berufe vorbehalten sind. § 2 Abs. 1 Ziffer 11 der Gewerbeordnung besagt, dass die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen Berufs, Hebammen, Medizinische und Heilmasseure, medizinisch-technische Dienste etc. daher…
