Rechtsschutz bei Prüfungen – wie lange werden meine Prüfungsunterlagen durch die Uni aufgehoben?
Ich werde immer wieder gefragt, wie lange die Universität eigentlich Prüfungsunterlagen aufbewahrt. § 79 (3) UnivG: Wenn die Beurteilungsunterlagen (insbesondere Gutachten, Korrekturen schriftlicher Prüfungen und Prüfungsarbeiten) den Studierenden nicht ausgehändigt werden, ist sicherzustellen, dass diese mindestens sechs Monate ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden. Die Einsicht in die Beurteilungsunterlagen regelt auch der § 84…
