Weil ich die berufsrechtliche Abgrenzung „Beratung“ und „Mediation“ gelegentlich gefragt werde – auch, ob Unternehmensberater Wirtschaftsmediation anbieten dürfen (kurze Antwort: Ja!) – einige Zeilen:
Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) regelt im § 1. eindeutig:
- Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
- Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.
und die Pflichten des Mediators gegenüber den Parteien im § 16.
- Wer selbst Partei, Parteienvertreter, Berater oder Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator tätig sein. Desgleichen darf ein Mediator in einem Konflikt, auf den sich die Mediation bezieht, nicht vertreten, beraten oder entscheiden. Jedoch darf er nach Beendigung der Mediation im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse und mit Zustimmung aller betroffenen Parteien zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein.
- Der Mediator darf nur mit Zustimmung der Parteien tätig werden. Er hat die Parteien über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation in Zivilrechtssachen aufzuklären und diese nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durchzuführen.
- Der Mediator hat die Parteien auf einen Bedarf an Beratung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, der sich im Zusammenhang mit der Mediation ergibt, sowie auf die Form hinzuweisen, in die sie das Ergebnis der Mediation fassen müssen, um die Umsetzung sicherzustellen.
Beratung hingegen ist leider rechtlich nicht genau bestimmt – eine Legaldefinition z.B. in der Gewerbeordnung (in dieser wird das Wort „Beratung“ 56 Mal verwendet aber nicht definiert) fehlt uns, daher ganz allgemein definiert:
Beratung ist
- die sachorientierte Abgabe und Erörterung von Handlungsempfehlungen durch Sachverständige (Berater sind Fachberater mit spezifischem Fachwissen),
- wobei von den Zielsetzungen,
- abhängig von der Analyse der Aufgaben
- des zu Beratenden (Klienten) und
- von relevanten Theorien
- unter Einbeziehung der individuellen Entscheidungssituation des Auftraggebers auszugehen ist.
Natürlich setzen sich auch die Unternehmensberater in ihrem Berufsbild mit Beratung, Beratungsprozess, Beratungsprojekten, Beratungsrollen und –methoden sowie Beratungsfeldern auseinander:
Unternehmensberater dürfen auch „Wirtschaftsmediation“ anbieten – diese wird vom Berufsbild der Unternehmensberater umfasst, d.h. Unternehmensberater leisten
· Mediative Begleitung und Unterstützung in allen unternehmensinternen Konflikten zwischen Einzelpersonen, Gruppen, Abteilungen und bei auf Ausgrenzung abzielenden Verhaltensweisen (z.B. Mobbing)
· Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
· Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
· Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
· Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
· Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
· Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
· Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
· Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
· Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik
Web: http://www.allensbach-hochschule.de
auch als Unternehmensberater tätig.
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