Als postsekundäre Hochschuleinrichtungen definieren die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (das Universitätsgesetz – UG, das Privatuniversitätengesetz – PUG, das Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG sowie das Hochschulgesetz – HG) jene Einrichtungen,
- die Studien in der Dauer von mindestens drei Jahren anbieten,
- zu denen man entweder aufgrund der allgemeinen Universitätsreife oder einer künstlerischen Eignung zugelassen werden kann und
- die vom Staat offiziell anerkannt sind.
Folgende Bildungseinrichtungen fallen darunter:
Nun kommt ab dem kommenden Jahr mit dem neuen Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) ein neuer Hochschultyp dazu.
Durch die Einführung von „Privathochschulen“ wird im privaten Sektor eine Differenzierung angestrebt: Die Bezeichnung „Privatuniversität“ soll jenen Einrichtungen vorbehalten werden, die entsprechende Forschungsleistungen und Studienangebote wie das Doktorat erbringen können.
In Österreich gibt es derzeit
- 22 öffentliche Universitäten
- 16 Privatuniversitäten
- 21 Fachhochschulen
- 14 Pädagogische Hochschulen
Öffentliche Universitäten:
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002
Studienangebot:
Vollstudien: Diplom-, Bachelor-, Master-, Erweiterungs- und Doktoratsstudien
Akademische Weiterbildung: Universitätslehrgänge
Privatuniversitäten:
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Studienangebot:
Vollstudien: Diplom-, Bachelor-, Master-, Erweiterungs- und Doktoratsstudien
Akademische Weiterbildung: Universitätslehrgänge
Fachhochschulen:
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
Studienangebot:
Vollstudien: Bachelor- und Masterstudien
Akademische Weiterbildung: Lehrgänge zur Weiterbildung
Pädagogische Hochschulen:
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
Studienangebot:
Vollstudien: Bachelor- oder Bachelor- und Masterstudien
akademische Weiterbildung: Hochschullehrgänge
Weitere postsekundäre Bildungseinrichtungen in Österreich:
- Theologische Hochschulen
- Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
- Militärische Akademien (MilAk, LVAK)
- Diplomatische Akademie Wien
- Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen
- Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht
- Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA)
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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
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