Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt.
Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt.
Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach bestandener Befähigungsprüfung ausgeübt werden können.
Eben die 41 Handwerke mit Meisterprüfung und weitere 34 Befähigungsprüfungen, die entsprechend der für die Meisterprüfungen vorgegebenen Struktur gestaltet sein müssen und mindestens den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs. 1 GewO zu entsprechen haben (vgl. § 22 GewO)
Die Chance auch diese weiteren Befähigungsprüfungen gem. § 94 GewO – die kein Handwerk sind – mit einem eintragungs-fähigen Titel aufzuwerten, hat das Parlament leider nicht genutzt.
Fehlendes Bemühen oder mangelnde Phantasie?
Der Titel: Befähigte/Befähigter ist ja auch lange nicht so griffig wie Meister/Meisterin.
In Deutschland hat man das aus meiner Sicht ohnehin klüger geregelt.
Mit der Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen) und der Abschlussbezeichnung „Master Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte).
Unbestritten positiv sind alle diese Bemühungen in Österreich und Deutschland zu sehen, die höherqualifizierende Berufsausbildung damit zu stärken und weiter zu entwickeln.
Wirklich wichtig ist dabei, dass die höherqualifizierende Berufsbildung und die dadurch erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch Fortbildung stetig erweitert wird.
Diese Aufstiegsfortbildungen erfolgen auf dem gleichen Niveau wie ein (Hochschul-)Studium und unterstützen dadurch den beruflichen Aufstieg.
Die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen die bewährten Bezeichnungen stärken und betonen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.
Diese Gleichwertigkeit wird zwar bereits in den jeweiligen nationalen Qualifikationsrahmen DQR und QR abgebildet und dokumentiert, hat sich jedoch in der alltäglichen Wahrnehmung noch nicht wirklich durchgesetzt.
In Österreich eintragungsfähige Titel wie Meister (Mst.) und Meisterin (Mst.in) sind daher ebenso richtig und wichtig, wie die Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional in Deutschland auch.
Der Zusatz „Professional“ gewährleistet dabei die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen und verhindert eine Verwechselung.
Begrüßenswert wären daher auch eintragungsfähige Titel für die reglementierten Gewerbe in Österreich die keine Handwerke sind wenn man sich nicht überhaupt dazu durchringen könnte, einen Weg wie in Deutschland zu gehen, was ich persönlich stark begrüßen würde.
Damit könnten auch hoch qualitative Ausbildungen wie die zum/zur „Diplomrechtspfleger/-in (Dipl.Rpfl.in)“ (derzeit eine Berufsbezeichnung in Österreich) oder zum Werkmeister ganz leicht zuordenbar und eintragungsfähig werden.
Wünschenswert:
Alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise werden als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional eingetragen.
Industriemeister in Deutschland werden den Titel Bachelor Professional zukünftig auch nutzen können – die österreichischen Werkmeister sind den deutschen Industriemeistern gleichgestellt – und somit wäre auch die Vergleichbarkeit Deutschland und Österreich sehr leicht möglich.
Werkmeister – Anerkennung in Deutschland – Bezeichnung des österreichischen Zeugnisses – Bezeichnung des deutschen Zeugnisses:
Werkmeister für Bauwesen – geprüfter Polier
Werkmeister für Elektrotechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Werkmeister für Kunststofftechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Werkmeister für die Papierindustrie – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Papiererzeugung
Werkmeister für Technische Chemie und Umwelttechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie
und könnten so auch sehr rasch international verortet werden:
Industriemeister (IHK)
- Industriemeister/-in Mechatronik (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Industriemeister/-in Metall (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Logistikmeister/-in (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Industriemeister/-in Elektrotechnik (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
Betriebswirte (IHK)
- Betriebswirt/-in (IHK) / Master Professional (CCI)
- Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) / Master Professional (CCI)
Fachwirte/ Fachkaufleute (IHK)
- Handelsfachwirt/-in (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
- Personalfachkaufmann/-frau (IHK) / Bachelor Professional (CCI)
Weil ich schon bei der Wunschliste ans Christkind bin – diese Idee, alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional zu benennen und als solche mit eintragungsfähigen Titeln nach außen sichtbar zu machen, würde auch die Weiterführung der Ausbildung in vertiefende Regelstudien und Weiterbildungslehrgänge (Mastergrade der Weiterbildung) erleichtern.
Siehe dazu auch:
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Hier können Sie VIS auf youtube folgen
Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen
Macht es denn einen grossen Unterschied wie das heisst, wenn einheitlich der Titel bekannt ist? Ich meine für mich wäre das nichts mit zwei linken Händen, dann eher ne Finanzausbildung. Aber ob das jetzt professional heisst oder Meister würde für mich keinen Unterschied machen, wenn ich den Begriff kenne. Und ich glaube für die Allgemeinheit ist Meister halt doch noch viel bekannter und könnte Vorteile haben.
ich bin mit dem eintragungsfähigen Titel „Meister“ auch einverstanden aber von der Systematik und der Gleichwertigkeit her, wäre es schön, wenn die Bezeichnungen und Titel auch aufeinander abgestimmt wären. Bachelor für Uni- und FH-Absolventen/innen mit Niveau VI und Bachelor Professional für alle Absolventen/innen aus der Berufsbildung mit dem selben Niveau. Der Titel Meister bleibt ja daneben unberührt und wird in Deutschland auch neben dem Bachelor Professional geführt.