Österreich: Bezeichnung „Befähigte/Befähigter“ (Bef.) nach erfolgreich absolvierter Befähigungsprüfung?

Jüngst erreicht mich folgende Frage: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Stieger! Ich wurde durch Zufall auf Ihren Blog aufmerksam. Ich habe zwei Befähigungsprüfungen abgelegt (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) und bin Einzelunternehmer, mir ist daher die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ möglich. Sie schreiben, dass man gegebenfalls den Zusatz „Bef.“ verwenden könnte. Darf ich vor meinem Namen als Unternehmer z.B. Bef. N.…

Österreich: Der Titel „Meister/-in“ ist nun eintragungsfähig – wäre „Bachelor Professional“ nicht besser? Was ist mit den weiteren reglementierten Gewerben, den Werkmeistern, den Dipl. Rechtspflegern, ……?

Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt. Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt. Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach…