Das Land Oberösterreich fördert Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.
Nicht gefördert werden:
- Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen mit einem akademischen Abschluss
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc etc.)
- der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
- Kurskosten unter 100 Euro
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2015 bis 2018.
- Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
- Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen
- die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
- arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
- sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
- die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
- die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
- Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.
Formular
- Oö. Bildungskonto Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
- Postversand-Formular: Oö. Bildungskonto (BGD/E-1) Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln 524,03 KB).
Richtlinien ab 1.1.2018
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00, Fax (+43 732) 77 20-21 17 87,
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at
Auch die ASAS-Lehrgänge werden durch das OÖ. Bildungskonto gefördert:
Diplomlehrgänge
Expertenlehrgänge in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland:
Kontaktstudien in Kooperation mit der Hochschule Allensbach:
Zertifikatskurse:
Zertifikatslehrgänge:
alle Infos:
http://asasonline.com
OÖ. Bildungskonto:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm
In Kombination mit einem allfälligen Bildungsdarlehen und der steuerlichen Absetzbarkeit wird dadurch berufsbegleitende Bildung leistbar und als Fernstudium auch neben Beruf und Familie machbar.
Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik
Allensbach Hochschule
Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz
Tel.: +49 7533 919 23 90
Fax.: +49 7533 919 23 91
Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de
Web: http://www.allensbach-hochschule.de
P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl
IMMO Wikis auf youtube:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp