Eine Kollegin fragte mich heute an:
„Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“
Dazu meine Antwort:
Wir müssen unterscheiden zwischen dem
– Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem
– freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden bietet.
Für den/die „Fitnesstrainer/in“ ist eine Gewerbeberechtigung nicht notwendig (freie Lehrtätigkeit – „neue Selbständigkeit“)
Infos zu den neuen Selbständigen findest Du hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html
Eine gewerbliche Tätigkeit gibt es auch:
„Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen“
dieser Gewerbewortlaut findet sich auch auf der Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministerium
http://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf
Infos zum freien Gewerbe hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/freie_gewerbe/40999.html