Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an: „Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“ Dazu meine Antwort: Wir müssen unterscheiden zwischen dem – Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem – freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden…