Fitnesstrainer: Berufsrechtliches

Fitnesstrainer üben einen gesundheitsbezogenen – allenfalls (gewerblichen)[1] – Beruf aus – meist arbeiten sie als Neue Selbständige – und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens – von Geist und Körper das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. Die Berufsausübung kann selbständig…

Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an: „Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“ Dazu meine Antwort: Wir müssen unterscheiden zwischen dem – Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem – freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden…