Diese Möglichkeit gab es in Österreich bis Ende 2012:
„Die Universitätslehrgänge bzw. Lehrgänge zur Weiterbildung fallen unter die gleichwertigen Studien, die zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigen können; diese Gleichwertigkeit ist von der betreffenden Universität im Einzelfall zur prüfen.“ (BMWF, Mastergrade der Weiterbildung)
Mit der Erläuterung Weiterbildung 2013 vom 27. 12. 2012 reagierte das österreichische Wissenschaftsministerium allerdings auf ein Erkenntnis des VwGH (Zahl 2004/10/0227) und seither besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
In den Masterlehrgängen der Weiterbildung, die in Österreich von (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen angeboten werden – Mastergrade in der Weiterbildung („Master of “, „Master in“) werden nach Abschluss von
- Universitätslehrgängen, angeboten von den öffentlichen Universitäten und den Privatuniversitäten (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
- Lehrgängen universitären Charakters, angeboten von außeruniversitären Bildungseinrichtungen (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung, österreichweit mit 31. 12. 2012 ausgelaufen),
- Lehrgängen zur Weiterbildung, angeboten von den Fachhochschulen (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
- Hochschullehrgängen, angeboten von den Pädagogischen Hochschulen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006),
verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind – werden allerdings ECTS erworben.
Diese ECTS können nun für weitere Regelstudien genutzt werden und können damit mithelfen, den Weg zur Promotion dennoch beschreiten zu können.
Wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail mit Ihren Vorstellungen an VIS: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies
VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/
VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel
Auch zum Thema akademische Weiterbildung in Österreich:
- Berufsrechtliche Bewertung eines österreichischen Mastergrades in der Weiterbildung
- Entfall der Unternehmerprüfung – z.B. nach einem Lehrgang der Weiterbildung
- Österreich: (akademische) Lehrgänge in der Weiterbildung
- Durch Lehrgänge der Weiterbildung begründete Berufsrechte in Österreich
- Auch Prüfungen aus FH-Lehrgängen der Weiterbildung und LuC’s sind nach der Novelle des UG anrechenbar!
- Akademische Weiterbildung (z.B. MBA) und NQR? Niveaustufe 7!
- ECTS aus einem Expertenlehrgang oder MBA der Weiterbildung für Regelstudien nutzen!
Mit einem Mastergrad (MBA, MSc, … ) der Weiterbildung promovieren?
https://www.youtube.com/watch?v=IFYfxR4BMGI
Promotion neben Beruf und Familie
https://www.youtube.com/watch?v=O2xpZw4cNN0&t=4s
https://www.youtube.com/watch?v=1gjt2K2A-gY