Österreich: ab WS 2021 Nachweis einer Mindeststudienleistung von 24 ECTS in zwei Jahren – sonst ist Schluss
Österreich: am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz[1] (UG) wird zwar noch gearbeitet, aber dieser soll kommende Woche in Begutachtung gehen. Die Koalitionspartner haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung ab dem Wintersemester 2021 für neuzugelassene Studierende geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr (im jeweiligen Studium) sollen nun 24 ECTS in einem…