Österreich: Das Bildungsdarlehen ermöglicht die angestrebte Höherqualifikation bis zum kompletten Studium!

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für berufsbegleitende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist beträchtlich. Zeit- und ortsunabhängige Fernstudien und Online-Angebote helfen neben straffem Zeitmanagement das Problem Zeit zu lindern. Das Bildungsdarlehen und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildung ermöglichen es Ihnen Ihre angestrebte höhere Qualifikation zu finanzieren. Ein Bildungsdarlehen z.B. von Wüstenrot ermöglicht die Finanzierung der angestrebten…

Vienna International Studies – VIS – Kontakt- und Regelstudien, Nano Degrees und TopUp-Angebote in Fernlehre

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an. VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann. Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze,…

Ausbildung – Fortbildung – Weiterbildung – Umschulung – was regelt das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG), was das österreichische Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Berufsausbildungen sollen auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vorbereiten und dazu die erforderlichen Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen) vermitteln. Absolventen und Absolventinnen einer Berufsausbildung sollen insbesondere zur Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen befähigt werden (berufliche Handlungskompetenz gemäß § 21 Abs. 1 österr. Berufsausbildungsgesetz – BAG). Weiters soll die Berufsausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen. Dabei…

Fortbildungspflicht der Zivilrechtsmediatoren – Meldepflicht durch Covid-19-Gesetz verlängert – Erfüllung auch durch Online-Kontaktstudien möglich:

Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) StF: BGBl. I Nr. 29/2003 verpflichtet eingetragene Zivilrechtsmediatoren /innen zur Fortbildung: § 20. Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen. „Endet dieser Zeitraum vor dem 1.…

Verpflichtendes Qualitätsmanagement (Fortbildung!) für Hebammen und Heilmasseure

Als Referent (u.a. Berufsrecht) der Vitalakademie erreicht mich heute folgendes Mail: Hallo lieber Herr Stieger aus Wels 🙂 Hab da mal wieder eine Frage: Seit 4.10.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das besagt, dass Gesundheitsberufe dazu verpflichtet sind Qualitätsmanagement zu betreiben/machen und dies auch zu dokumentieren. Meine Gattin ist freiberufliche Hebamme. Sie braucht…

Für eingetragene Mediatorinnen und Mediatoren hoch interessant – der MBA Mediation in Fernlehre

Die Zivilrechtsmediation in Österreich: Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“. Mediation „in…

Aus- und Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung – alles Synonyme oder gibt es doch gravierende Unterschiede?

Das Recht – für viele auch die Pflicht – auf Bildung ist mit der Schulzeit natürlich nicht beendet. Viele Menschen müssen oder möchten sich auch nach ihrer Lehre, ihrer Schulzeit oder dem Studium gezielt weiterbilden, um neue berufliche Chancen zu nutzen, persönliche Interessen zu vertiefen oder eine andere berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Genau darin…

Berufliche Fortbildung – unterschiedliche Regelungen – ein Ziel: das Wohl der Kunden bzw. Klienten

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- eine Fortbildungsverpflichtung. Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden. Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 AerzteG), schon weniger bekannt, dass auch Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, Mediatoren und Supervisoren die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet…