Österreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:
Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag. Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel „OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?“ ausführlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022: Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. So üben etwa…