Weil ich immer wieder danach gefragt werde:
Ja – die Gewerbeberechtigung Kosmetik (Schönheitspflege) – ein reglementiertes Gewerbe gem. § 94 Z. 42 GewO – erlaubt es (individuelle)
„Schlankheits- und Zellulitebehandlungen einschließlich Ernährungsberatung“
(ausgenommen zu medizinischen Zwecken) durchzuführen.
Siehe dazu
- Hanusch Kommentar zur Gewerbeordnung, RZ 10 zu § 119 GewO
- Anwaltliches Gutachten S 13 und 14
- Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Durchführung von Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), ausgenommen Piercen und Tätowieren (Kosmetik (Schönheitspflege) Befähigungsprüfungsordnung):
6) Das Modul 1 Teil B hat projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgaben zu den folgenden Tätigkeitsbereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer höherwertigen Leistung ermöglichen. Dabei können jene Grundfertigkeiten, die dem Niveau der Lehrabschlussprüfung entsprechen, ebenfalls mit einbezogen werden. Für die positive Bewertung der Gegenstände des Moduls 1 Teil B sind jedoch die weiterführenden Fertigkeiten auf höherem Niveau ausschlaggebend.
1. Pflegende Kosmetik:
a. Hautbeurteilung (Sicht- und Tastbefund)
b. Hautreinigung (wie Oberflächen- und Tiefenreinigung, Peeling und Entfernen von Mitessern und Milien)
c. Gesichtsmassage
d. Lymphdrainage
e. Anwendung von Gesichtsmodellagen
f. Anwendung von Packungen und Masken (auf den individuellen Hauttyp abgestimmt)
g. apparative Kosmetik nach dem Stand der Technik (wie beispielsweise Bestrahlungen, Hochfrequenz, Schwellstrom, Tiefenwärme, Fibration, Iontophorese, Ultraschall und Dermabrasion)
2. Dekorative Kosmetik: Auflegen eines Tag-, Abend-, Ball- und Phantasie-Make-ups unter vorheriger Hauttyp- und Persönlichkeitstypbestimmung und Abstimmung der Farben auf Persönlichkeit und Kleidung,
3. Schlankheits- und Zellulitebehandlungen einschließlich Ernährungsberatung
4. Hand- und Armpackungen
5. Enthaarungen (nach dem Stand der Technik)
6. Nageldesign, ausgenommen dem Modellieren von Fingernägeln
Daher verlangt die Befähigungsprüfung im Modul 3: fachlich schriftliche Prüfung auch:
§ 5. (1) Die Aufgabenstellung
der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die
Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können.
(2) Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen
Kenntnisse aus den Fachgebieten:
- Anatomie
- Somatologie
- Dermatologie
- Histologie
- Kräuterlehre
- Ernährungslehre
- kosmetische Chemie
- Physik
- Hygiene
….
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik