Österreich:
Der § 87 a UG sah die Möglichkeit vor, an Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge die nicht mit einem Mastergrad abgeschlossen werden, in sogenannten Expertenlehrgängen die akademische Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrgang charakterisierenden Zusatz zu verleihen.
Bekannt sind hier z.B. „akademischer Immobilienmanager“ oder „akademische Gesundheitsmanagerin“.
Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, sieht nunmehr vor, dass solche Lehrgänge nur mehr bis zum 30. September 2023 eingerichtet werden können.
Bis zum 30. September 2023 zugelassene Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den jeweiligen Lehrgang ab dem 01. Oktober 2023 binnen dreifacher Dauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit abzuschließen.
Die allermeisten dieser Lehrgänge sahen 60 ECTS oder 2 Studiensemester vor, sodass für die außerordentlich Studierenden wohl mit dem 30. September 2026 Schluss sein wird.
Siehe dazu:
Mehr als 30.000 a.o. Studierende in Österreichs Lehrgängen der Weiterbildung
Österreich führt neue akademische Grade der Weiterbildung ein: Bachelor of Continuing Education (BCE), Master of Continuing Education (MCE), Bachelor Professional (BAP), Master Professional (MAP) …….
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies
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VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.
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