Österreich: die akademischen Expertenlehrgänge stehen vor dem Aus!

Österreich: Der § 87 a UG sah die Möglichkeit vor, an Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge die nicht mit einem Mastergrad abgeschlossen werden, in sogenannten Expertenlehrgängen die akademische Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrgang charakterisierenden Zusatz zu verleihen. Bekannt sind hier z.B. „akademischer Immobilienmanager“ oder „akademische Gesundheitsmanagerin“. Ein…

Aus- und Fortbildungsverpflichtung der österreichischen Immobilienmakler – auch in Fernlehre erfüllbar:

Die „Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler“ der österreichischen Immobilienmakler wurden vom Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 13. Juni 2012 beschlossen und vom erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 27. Juni 2012 genehmigt. Die Standesregeln traten mit 1. Oktober 2012 in Kraft Präambel Grundlagen für die Verhaltensregeln der Immobilienmakler stellen das Maklergesetz und die…