Österreich: die akademischen Expertenlehrgänge stehen vor dem Aus!

Österreich: Der § 87 a UG sah die Möglichkeit vor, an Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge die nicht mit einem Mastergrad abgeschlossen werden, in sogenannten Expertenlehrgängen die akademische Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrgang charakterisierenden Zusatz zu verleihen. Bekannt sind hier z.B. „akademischer Immobilienmanager“ oder „akademische Gesundheitsmanagerin“. Ein…