Das Lehrberufspaket 2/2021 trat mit 1. August 2021 in Kraft und bringt neue Beurufsbilder – darunter auch für den Drogisten, die Drogistin.
Vertiefung der Ausbildung zu Themen wie Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt – Chemie, berufsbezogenes Englisch, Digitalisierung,den Kompetenzen insb. zu Verkauf und Beratung von Arzneimitteln und Chemikalien oder Waren in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Bestellabwicklung, Umgang mit verschiedenen Kundensituationen, Marketing und E-Commerce, Bedarfsermittlung und -bestellung sowie (digitaler) Administration.
Das neue Berufsbild beinhält eine – für den EQR wichtige – Kompetenzorientierung, wichtige Elemente der Digitalisierung und eine noch stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Fachlich sind die Themen Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt-Chemie, berufsbezogenes Englisch, Verkaufsgespräche und Digitalisierung besser in das Berufsbild integriert.
So heißt es im 4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung beispielsweise:
„Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen KnowHows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik,
Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder
mit digitalen Medien beraten“
oder auch
„Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge,
Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen sowie
Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften
(zB Health Claims VO) einhalten.“
Damit tut sich für mich eine spannende berufsrechtliche Fragestellung auf – wie grenzen sich künftig die Drogisten mit dem neuen Berufsbild in Ernährungsfragen innerhalb der Beratung von Kunden und Kundinnen vom Berufsbild der Ernährungsberater ab?
Siehe dazu auch:
- Ernährungstraining – erlaubte Bezeichnung!
- Ernährungstraining: gewerberechtliche Einstufung durch das BMDW
- Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen, Äpfel sind keine Birnen und Ernährungstraining keine Ernährungsberatung
- „Essen Sie zehn Äpfel am Tag“ ist keine Beratung sondern Blödsinn – zum Berufsrecht „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstraining“
- Ernährungstraining: Tätigkeitsfelder?
- Ernährungstraining – Berufsrecht und Tätigkeitsbeschreibung
- Ernährungsberatung : Ernährungstraining
- Ernährungsberatung, -training oder –coaching?
- Österreich: „Ernährungstraining“ endgültig rechtlich definiert
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management, die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB) sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet gelegentlich auch an der Vitalakademie
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