Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte zum Jahreswechsel den Entwurf eines Anerkennungsgesetzes[1] versandt um mit diesem Gesetz eine Verbesserung der bestehenden Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und eine verbesserte Berufsanerkennung von AkademikerInnen – was Änderungen im Berufsanerkennungsbereich nötig macht – zu erreichen.
Das Ziel eines durch das Anerkennungsgesetz ermöglichten neuen Anerkennungs- oder Bewertungsverfahrens ist es, die erworbenen Qualifikationen mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen ArbeitgeberInnen die Beurteilung der Eignung potentieller BewerberInnen zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Das Vorhaben des Gesetzgebers umfasst nun hauptsächlich die folgende Maßnahme(n):
– die Einrichtung eines Anerkennungsportals zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf Anerkennung oder Bewertung;
– die Institutionalisierung von Beratungsstellen zur persönlichen Unterstützung der Antragsstellerinnen oder Antragssteller durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;
– die erstmalige Einrichtung von Verfahren zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen.
Die Intention, das Vorhaben an sich sowie die geplanten Maßnahmen dieses Anerkennungsgesetzes sind zu begrüßen, lediglich der letzte Satz des § 6 (6) „Keine Bewertung erfolgt für ausländische Studien, die in Österreich oder von Österreich aus angeboten werden“ sollte ersatzlos gestrichen werden.
Warum?
Beispiel: Ein Serbe der an einer Hochschule in Sarajevo ein Studium absolviert hat, wird in einem vereinfachten Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen – mit dem Ziel einer qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu finden – unterstützt, sein Bruder, ein bereits in Wien lebender Serbe, der das von der selben Universität – allerdings in Wien – als grenzüberschreitend angebotene Studium absolviert hat, nicht?
Résumé: Die im neuen Anerkennungsgesetz vorgesehene Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ersetzt die allenfalls bisher nötige formale Anerkennung nicht, soll eine solche insbesondere in jenen Fällen ermöglichen, die bislang gar nicht geregelt waren und verfolgt im Wesentlichen das Ziel einer besseren Orientierung auf dem Arbeitsmarkt – welches mit dem neuen Gesetz sicher erreicht werden kann.
[1] Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erlassen wird und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen
https://www.youtube.com/watch?v=s8VreNJ3WZI&t=39s