Die Ferienzeit naht und damit auch die Frage nach dem Ferialpraktikum.
Es gibt das „Praktikum“ entweder als
- Arbeitsverhältnis, also mit Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit und persönlicher Arbeitspflicht (Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt!). Dann bedeutet das Bezahlung lt. Kollektiv, Meldung vor Antritt des Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse;
oder als
- Ausbildungsverhältnis ohne Lohn oder Gehalt, allenfalls „Taschengeld“; hier steht die passend zur schulischen Ausbildung stehende Vermittlung von Inhalten im Vordergrund.
Löst das „Taschengeld“ die Lohnsteuerpflicht aus, ist der/die Betreffende bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.683993