Das (Ferial-)Praktikum: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis

Die Ferienzeit naht und damit auch die Frage nach dem Ferialpraktikum. Es gibt das „Praktikum“ entweder als Arbeitsverhältnis, also mit Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit und persönlicher Arbeitspflicht (Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt!). Dann bedeutet das Bezahlung lt. Kollektiv, Meldung vor Antritt des Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse; oder als Ausbildungsverhältnis ohne…