In Österreich gibt es zur Zeit 14 Pädagogische Hochschulen, also Hochschulen, die für die hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog/inn/en und die dafür grundlegenden Forschungsaktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Professionsforschung, Lehr- und Lernforschung, Pädagogik, Fachdidaktik, Schul- und Unterrichtsentwicklung zuständig sind.
Unter diesen öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen findet sich auch die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, die ihr Studienangebot an
- Agrar- und Umweltpädagog*innen
- Berater*innen im Agrar- und Umweltbereich
- Lehrkräfte aus dem landwirtschaftlichen Schulwesen
- Mitarbeiter*innen des landwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienstes
richtet und als eigene Dienststelle im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus organisiert ist.
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist auch Träger der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik.
Das neue Regierungsprogramm:
Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024
nennt auf Seite 159 unter der Überschrift
„Land- und forstwirtschaftliche Bildung und Bildungseinrichtungen stärken“
nun fünf interessante Ziele:
- Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem wie Fachschulen, höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) nachhaltig absichern,
- Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,
- Attraktivierung des land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystems sowie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit,
- Positionierung der Schulen und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als „Role Model“ nachhaltiger Bildungseinrichtungen (Einsatz von PV-Anlagen, E-Mobilität, regionale Versorgung der Kantinen, Schulbau mit klimaaktiv-Kriterien, Umweltzeichenschulen etc.),
- Stärkung des Bio-Ausbildung auf allen Ausbildungsebenen (HBLA, HLA, FH etc.),
die die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik damit im Wettbewerb mit den anderen österreichischen Hochschulen (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) stärken, wenn nicht sogar privilegieren.
Diskussionsbeiträge bitte an martin.stieger@liwest.at
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies
VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/
VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel
Aus-, Fort- und Weiterbildung für Pädagog/inn/en
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) bieten folglich Lehramtsstudien für die Primarstufe (Volksschule), für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und für die Sekundarstufe (Berufsbildung) an und ermöglichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ein Lehramt zu erlangen. In der Sekundarstufe Allgemeinbildung tun sie das im Verbund (beziehungsweise Cluster) mit den öffentlichen Universitäten. (siehe Pädagog/inn/enbildung Neu).
In anderen pädagogischen Bereichen (zum Beispiel Elementarpädagogik) bieten die Pädagogischen Hochschulen Bachelorstudien an. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung begleiten sie Pädagoginnen und Pädagogen durch ihr gesamtes Berufsleben.
Praxisnah und forschungsgeleitete Lehre zum Nutzen der Gesellschaft
Oberste Prämisse der Pädagogischen Hochschulen ist es, durch praxisnahe und forschungsgeleitete Lehre Pädagoginnen und Pädagogen zu befähigen, Kinder und Jugendliche für das Lernen zu begeistern, in ihrer Entfaltung zu fördern und sie mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten. Pädagogische Hochschulen haben die Aufgabe, Wissen zu mehren und in der Gesellschaft verfügbar zu machen, insbesondere im Rahmen einer wissenschaftlichen und persönliche Weiterentwicklung von Personen sowie einer professionsorientierten Forschung und Schulentwicklungsberatung (Unterricht, Organisation, Teams). Sie widmen sich daher auch aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen und binden diese in Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte ein. Durch diese anwendungsorientierte Lehre werden Studierende befähigt, den Herausforderungen des Berufsfelds kompetent zu begegnen.
Gesetzliche definierte Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Pädagogischen Hochschulen bilden Art. 14 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Art. 10 Abs. 1 Z 6, 13 und Art 16 B-VG, das Hochschulgesetz 2005 (HG), sowie die darauf basierenden Verordnungen. Darüber hinaus gelten die bundeshaushaltsrechtlichen Vorschriften für die Pädagogischen Hochschulen sowie das Dienstrecht für Bundesbedienstete .
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sind in § 8 HG folgendermaßen definiert:
- Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Fokus auf die pädagogische Profession und ihre Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung nach internationalen Standards durch Angebote der bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und pädagogisch-praktischen Ausbildung.
- Forschung In allen pädagogischen Berufsfeldern, um wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Lehre zu erlangen.
- Mitwirkung im Rahmen ihrer wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Lehre und Forschung an der Schulentwicklung sowie an der Qualitätsentwicklung von Bildungsinstitutionen, vornehmlich Schulen durch deren die Begleitung und Beratung
- Vermittlung der Befähigung zur verantwortungsvollen Ausübung von pädagogischen Berufen durch entsprechende Schul- und Berufspraxis sowie durch wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre