Die österreichische Tageszeitung Der Standard berichtete am 22. Juli 2017[1] von einer Studierenden, die sich mit gerichtlicher Hilfe dagegen wehren musste, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihr die Waisenpension von monatlich EUR 300,– entzog, als sie auf ein Fernstudium umstieg.
Solange die junge Frau ein Präsenzstudium an der Uni Wien absolvierte, verlangte die PVA keine die Selbsterhaltungsfähigkeit garantierende Erwerbstätigkeit nebenbei – nach dem Studienwechsel vertrat die PVA die Rechtsmeinung, dass bei einem Fernstudium auf Grund der freien Zeiteinteilung eine überwiegende Erwerbstätigkeit neben dem Fernstudium zugemutet werden kann!
Die Studentin konnte im Gerichtsverfahren erfolgreich abgelegte Prüfungen nachweisen und glaubhaft dokumentieren, im Fernstudium für jeden Kalendermonat 30 Wochenstunden aufgewendet zu haben.
Mit einer nun rechtskräftigen Entscheidung ist nun klargestellt, dass auch ein Fernstudium den Anspruch auf Waisenpension – wie jedes Präsenzstudium mit Besuch von Vorlesungen und Übungen – begründen kann – was so schreibt Der Standard die Arbeiterkammer nun freut.
Aber nicht nur die Arbeiterkammer.
Es ist leider immer wieder zu erfahren, dass Versicherungsanstalten, das AMS, ja auch AK und Wirtschaftskammer Fernstudien im Unterschied zu Präsenzstudien sehen und diese benachteiligen.
Das verrät leider noch eine große Unwissenheit in den Mitarbeitenden dieser Organisationen – die einerseits Ausbildung 4.0, Bildungsexport, e-learning-Offensiven, Fernstudien, Internet, Virtual classroom training, Flipped Classroom, Inverted Classroom .. in den Mund nehmen aber diese moderne Form des Studierens und Lernens noch nicht wirklich begriffen haben.
Es gibt in den Anforderungen eines Studiums – der work load wird in ECTS ausgedrückt – keinen Unterschied zwischen Präsenz- und Fernstudien – so einfach ist es – und die dem Fernstudium eigene Zeiteinteilung heißt nicht weniger Zeitaufwand – dieser ist nur besser planbar und macht ein Studium neben Beruf und Familie oft erst möglich.
Eine Trendstudie aus Deutschland aus dem Jahr 2016 wies nach, dass die Zahl der Fernstudenten jährlich weiter im Durchschnitt um sieben Prozent steigt und bundesweit (also in Deutschland) momentan bei ca. 160.000 liegt – in Österreich ist es nicht viel anders – Zeit darauf angemessen zu reagieren, auch in den Köpfen der Bürokraten und mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für Rückfragen:
Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at
http://stieger.online
[1] https://www.pressreader.com/austria/der-standard/20170722/282595967971132