Das schon lange angekündigte Berufsregister für Gesundheits- und Krankenpflege-berufe und gehobene medizinisch-technische Dienste kommt nun in die Schwünge.
Mit Beschluss des Nationalrates (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne) vom 7. Juli 2016 und Beschluss im Bundesrat vom 14. Juli 2016 wurde noch im Sommer das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz sowie das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden auf den Weg gebracht.
Mit der Kundmachung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRegG) im Bundesgesetzblatt ist nun der Weg frei für die Einrichtung des Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste mit Anfang 2017.
Das Gesundheitsberuferegister wird für
- Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997,
- Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992, eingerichtet.
Die Idee hinter dem Gesetz?
Das Berufsregister stellt einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie der Qualitätssicherung, vor allem im freiberuflichen Bereich dar.
Mit der Einrichtung des Berufsregisters wird für die Berufsangehörigen Nachvollziehbarkeit und Transparenz geschaffen und die Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass sie von qualifizierten Personen betreut werden.
Zudem werden die regionale und bundesweite Bedarfsplanung sowie der internationale Informationsaustausch erleichtert.
Mit dem Gesetz erlangen die Arbeiterkammer und die Gesundheit Österreich GmbH http://www.goeg.at/ eine Funktion als Behörden.
Das Gesetz tritt mit 1.1.2017 in Kraft.
Ab 1.1.2018 werden alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste im Register erfasst.
Durch den verpflichtenden Eintrag in das Berufsregister wird es möglich, qualitative und quantitative Daten aus ganz Österreich und aus allen Versorgungsbereichen zur Verfügung zu stellen.
So wird das Pflegeleistungsangebot für Patientinnen und Patienten, sowie für Pflegebedürftige transparent.
Die Umsetzung des Registers erfolgt im Auftrag des BMGF durch die Bundesarbeiterkammer für die angestellten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen.
Die Gesundheit Österreich GmbH listet die selbständig Tätigen.
Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) https://www.oegkv.at/ übernimmt Aufgaben der Qualitätssicherung.
Mängel?
Aus meiner Sicht hätten die Heilmasseure – diese arbeiten eigenverantwortlich zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung als medizinischer Gesundheitsberuf im GBRegG berücksichtigt werden müssen.
Die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB) wird jedenfalls ein Register für nicht-medizinische gesundheitsbezogene Berufe einrichten.
Interessenten können sich jederzeit melden:
https://www.facebook.com/OGB-Oesterreichische-Plattform-gesundheitsbezogener-Berufe-169655443051159/
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